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Anforderungen An Die Wasserbeschaffenheit - Viessmann VITOCROSSAL 300 Serviceanleitung

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Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit

Hinweis
Die Einhaltung der folgend genannten Anforderungen
ist Voraussetzung unserer Gewährleistungsverpflich-
tungen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Wasser-
und Kesselsteinschäden.
Vermeidung von Schäden durch Steinbildung
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag
(Kalziumcarbonat) übermäßig an den Heizflächen
anlagert. Für Heizungsanlagen mit Betriebstemperatu-
ren bis 100 °C gilt die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 „Ver-
meidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanla-
gen Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und
Warmwasser-Heizungsanlagen" mit folgenden Richt-
werten. Siehe Erläuterungen im Originaltext der Richt-
linie.
Gesamtheizleistung
kW
50
50 bis
200
>
200 bis
600
>
600
>
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzun-
gen ausgegangen:
Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungs-
wassers während der Lebensdauer der Anlage über-
schreitet nicht das Dreifache des Wasserinhalts der
Heizungsanlage.
Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als
20 l/kW Heizleistung. Bei Mehrkesselanlagen ist
dabei die Leistung des kleinsten Heizkessels einzu-
setzen.
Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger
Korrosion nach VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen wor-
den.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist
das Füll- und Ergänzungswasser zu enthärten:
Die Summe der Erdalkalien im Füll- und Ergän-
zungswasser liegt über dem Richtwert.
Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu
erwarten.
Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als
20 l/kW Heizleistung. Bei Mehrkesselanlagen ist
dabei die Leistung des kleinsten Heizkessels einzu-
setzen.
110
Summe Erdalkalien
3
mol/m
3,0
2,0
1,5
< 0,02
Bei Anlagen > 50 kW zur Erfassung der Füll- und
Ergänzungswassermenge ein Wasserzähler ein-
bauen. Die eingefüllten Wassermengen und die
Wasserhärte in die Wartungs-Checklisten der Heiz-
kessel eintragen.
Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen
höher als 20 l/kW Heizleistung sind die Anforderun-
gen der nächst höheren Gruppe der Gesamtheizleis-
tung (gemäß Tabelle) anzuwenden. Bei Mehrkessel-
anlagen ist dabei die Leistung des kleinsten Heizkes-
sels einzusetzen. Bei gravierenden Überschreitun-
gen (> 50 l/kW) ist auf Summe der Erdalkalien
0,02 mol/m
Betriebshinweise:
Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten nur die
unbedingt erforderlichen Netzabschnitte entleeren.
Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm-
oder Abscheidevorrichtungen im Heizwasserkreislauf
nach Erst- oder Neuinstallation öfter prüfen, reinigen
und betätigen. Später nach Bedarf in Abhängigkeit
der Wasseraufbereitung (z. B. Härtefällung) prüfen
und warten.
Falls die Heizungsanlage mit vollenthärtetem Was-
ser befüllt wird, sind bei der Inbetriebnahme keine
weiteren Maßnahmen erforderlich.
Falls die Heizungsanlage nicht mit vollenthärtetem
Wasser, sondern mit Wasser gemäß den Anforde-
rungen in obenstehender Tabelle befüllt wird, ist bei
der Inbetriebnahme Folgendes zusätzlich zu
beachten:
Gesamthärte
dH
°
16,8
11,2
8,4
< 0,11
3
zu enthärten.

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