eine so herg g estellte Aufnahme g g ebraucht oder einem
Dritten zug g äng g lich macht kann mit Freiheitsstrafe
oder Geldstrafe bestraft werden! Ebenso kann bestraft
werden, wer unbefug g t das nicht zu seiner Kenntnis
bestimmte, nichtöffentlich g g esp p rochene Wort eines
anderen mit einem Abhörg g erät abhört oder das
aufg g enommene oder abg g ehörte nichtöffentlich
g g esp p rochene Wort eines anderen im Wortlaut oder
seinem wesentlichen Inhalt öffentlich mitteilt.
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung g der Überwachung g skamera sollten
Sie folg g ende Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat j j ede Person das Recht am
eig g enen Bild. Nach dem Urheberrechtsg g esetz
dürfen Bilder ohne Einwillig g ung g der Betroffenen
nur dann veröffentlicht werden, wenn die Person
ledig g lich als Beiwerk neben einer Landschaft
oder sonstig g en Örtlichkeiten erscheinen. Die
Beantwortung g der Frag g e, ob eine Person nur
Beiwerk ist, häng g t von den Umständen des
Einzelfalls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit
sollten in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit
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