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Vorhersehbare Fehlanwendung; Organisatorische Maßnahmen; Verpflichtung Des Betreibers; Sorgfaltspflicht Des Betreibers - Mankenberg UV 5.1 ATEX H2 Betriebsanleitung

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Ergänzung der Betriebsanleitung für
Überströmventil UV 5.1 ATEX H2
» nur Wasserstoff als IIC Gas zulässig
» im Störfall ist eine Freisetzung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nach Außen möglich,
daher darf die Armatur nicht eingehaust oder isoliert werden

13.6 Vorhersehbare Fehlanwendung

An der Armatur dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Die Armatur nicht mit zusätzlichen Lasten beaufschlagen.
Die Aufheizgeschwindigkeit darf maximal 20 K/Min. betragen.
Die Temperaturdifferenz zwischen den Schnittstelleneinlass und -auslass darf 60 K nicht überschreiten. Die
Gefahr einer unzulässigen Wärmespannung und eines Thermoschocks sind möglich.
HINWEIS!  Gefahr von unwirksamen ATEX-Schutzmaßnahmen - Das sichere Auslegen von Geräten für
den Einsatz in explosionsgefährdeter Atmosphäre bezieht sich auf die üblichen atmosphärischen
Bedingungen. Tritt Betriebsmedium aus (Störung) und beeinflusst die üblichen atmosphärischen
Bedingungen, sind ggf. die getroffenen ATEX Schutzmaßnahmen unwirksam.
13.7 Organisatorische Maßnahmen
Voraussetzung für den sicheren Umgang und den störungsfreien Betrieb ist die Kenntnis der
Sicherheitshinweise und Sicherheitsvorschriften, insbesondere die der Unfallverhütungsvorschriften.
» Diese Betriebsanleitung enthält die wichtigsten Hinweise zum sicherheitsgerechten Umgang
» Diese Betriebsanleitung ist von allen Personen zu beachten, die im Arbeitsbereich tätig werden
» Die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften sind zu befolgen

13.8 Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber verpflichtet sich:
» das Personal über mögliche Gefahren und Schutzmaßnahmen zu belehren und die Belehrungen, nach
DGUV 2, in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen
» nur Personen im entsprechenden Arbeitsbereich zu beschäftigen, die mit den grundlegenden Vorschriften
der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutz vertraut sind
» nur Personen im entsprechenden Arbeitsbereich zu beschäftigen, die diese Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben und dieses durch ihre Unterschrift bestätigen
Die allgemeinen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV 2, des
Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und die der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind
zu beachten.
Hinweis

13.9 Sorgfaltspflicht des Betreibers

Für die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und den Betrieb wurde eine sorgfältige Auswahl der
einzuhaltenden harmonisierten Normen, Richtlinien und technischen Spezifikationen getroffen. Unter
Anwendung einer Gefahrenanalyse ist ein Höchstmaß an Sicherheit während des Betriebs gewährleistet.
Die Sicherheit im entsprechenden Arbeitsbereich kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann umgesetzt
werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass:
» die bestimmungsgemäße Verwendung gewährleistet ist;
» ein einwandfreier, funktionstüchtiger Zustand besteht;
» die Betriebsanleitung stets im leserlichen Zustand vollständig am Arbeitsplatz zur Verfügung steht;
– nur qualifiziertes und autorisiertes Personal mit der Handhabung und Bedienung beauftragt ist;
UV 5.1 ATEX H2-4.X.22.5 Stand 21.12.2022
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www.mankenberg.com

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