3.4
Umweltschutz
• Vorhandenes Verpackungsmaterial ist vorschriftsgemäß zu entsorgen oder dem Recycling
zuzuführen.
• Beim Ölwechsel ist das Altöl in geeigneten Gefäßen aufzufangen. Entstandene Öllachen sofort mit
Ölbindemittel beseitigen.
• Konservierungsmittel sind getrennt von Altöl aufzubewahren.
• Altöl, Konservierungsmittel, Ölbindemittel und ölgetränkte Reinigungstücher sind den einschlägigen
Umweltschutzbestimmungen entsprechend zu entsorgen.
• Entsorgung des Getriebes nach Ende der Gebrauchsdauer:
─ Betriebsöl, Konservierungsmittel und/oder Kühlflüssigkeit sind restlos aus dem Getriebe
abzulassen und vorschriftsgemäß zu entsorgen.
─ Getriebeteile und/oder Anbauteile sind den geltenden nationalen Vorschriften entsprechend,
gegebenenfalls getrennt, zu entsorgen oder dem Recycling zuzuführen.
BA 5071 de 06/2014
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