Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Temperaturmessung; Lagerüberwachung (Schwingungsmessung); Heizung - Siemens B SV Serie Montage- Und Betriebsanleitung

Zahnradgetriebe größe 23 bis 28
Inhaltsverzeichnis

Werbung

7.2.6

Temperaturmessung

Während der ersten Inbetriebnahme und nach Wartungsarbeiten ist die Ölsumpftemperatur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung (maximale Arbeitsmaschinenleistung) nach erfolgtem Einlaufen zu
messen.
ACHTUNG
Sachschaden
Beschädigung des Getriebes durch mangelhafte Schmierung auf Grund zu hoher Öltemperatur
möglich.
Die maximal zulässige Ölsumpftemperatur beträgt:
90 °C(bei Mineralölen oder bei synthetischen Estern)
100 °C (bei PAO-oder PG-Ölen)
Bei höheren Temperaturen ist das Getriebe sofort stillzusetzen und Rücksprache mit dem
Siemens-Kundendienst zu nehmen.
7.2.7
Lagerüberwachung (Schwingungsmessung)
Wenn Vorkehrungen für eine Schwingungsmessung zur Lagerüberwachung (siehe Punkt 5.14.1
und 5.14.2) existieren, sind Schwingungsmessungen mit dem Ziel durchzuführen, während der ersten
Inbetriebnahme Ausgangswerte und/oder Vergleichswerte für die Diagnose zu erhalten. Diese
Messungen sind zu protokollieren und zu archivieren.
Hinweis
Das Protokoll ist zusammen mit dieser Anleitung aufzubewahren.
7.2.8

Heizung

Die Heizstäbe können durch einen Temperaturwächter gesteuert werden, der ein zu verstärkendes
Signal bei Erreichen der minimalen und maximalen Temperatur zur Verfügung stellt.
Bei Signal "Ölstand zu niedrig" ist das Signal so zu verdrahten, dass die Heizstäbe ausgeschaltet
werden. Somit ist gewährleistet, dass die Heizstäbe nicht betrieben werden, wenn diese nicht
vollständig eintauchen.
WARNUNG
Brandgefahr
Brandgefahr durch freiliegende Heizstäbe möglich.
Heizstäbe auf keinen Fall einschalten, wenn ein vollständiges Eintauchen im Ölbad nicht sichergestellt
ist.
Falls Heizstäbe nachgerüstet werden, darf die maximale Heizleistung (siehe Tabelle 11 in Punkt 5.11)
an der Heizstabaußenfläche nicht überschritten werden.
Hinweis
Die richtige Einstellung der Schaltpunkte ist zu prüfen (siehe Punkt 5.11).
BA 5071 de 06/2014
112 / 137

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis