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Lastkette; Sicherheitsprüfung; Funktionsprüfung; Kontrollen Vor Der Ersten Inbetriebnahme - Hadef 27/12-Ex Montage-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis
Definitionen „befähigte Person" (ehemals Sachkundiger)
Eine „befähigte Person" ist, welche durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Definition „anerkannte befähigte Person" (ehemals anerkannter Sachverständiger)
Eine „anerkannte befähigte Person" ist, welche durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse
auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels besitzt und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik vertraut ist. Diese befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und
Bestimmungen prüfen und gutachterlich beurteilen. Diese Befähigung wird durch zugelassene
Überwachungsstellen (ZÜS) entsprechend erteilt.
8.2

Lastkette

 Vor Inbetriebnahme muss die Lastkette korrekt angeordnet und geölt sein.
 Warnhinweisschild und Befestigungsdraht von der Kette entfernen.
VORSICHT!
Kein Fett zum Schmieren der Lastkette verwenden.
Ohne Schmierung weder Haftung noch Gewährleistung.
HINWEIS!
Erheblich höhere Kettenlebensdauer durch dauerhafte gute Schmierung.
9
Sicherheitsprüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme, bzw. Wiederinbetriebnahme, ist zu prüfen, ob:
 ggf.
vorhandene
Befestigungsschrauben
Sicherungseinrichtungen, vorhanden und gesichert sind.
 die Ketten korrekt angeordnet, geölt und in gutem Zustand sind
10
Funktionsprüfung
10.1

Kontrollen vor der ersten Inbetriebnahme

Hubantrieb
 Lastketten dürfen nicht verdreht sein.
 Lastkette vor der ersten Belastung mit Getriebeöl oder geeignetem Kettenschmierstoff schmieren.
Fahrantrieb
 Die offene Verzahnung des Fahrantriebes muss gefettet sein.
Haspelantrieb für Haspelfahrwerk
 Auf richtigen Sitz der Handkette achten, sie darf nicht verdreht sein und muss frei hängen.
10.2
Funktionsprüfung
Hubantrieb
Funktion Heben und Senken zunächst ohne Last prüfen.
Funktion der Bremse mit Last prüfen. Die Last muss gehalten werden.
Fahrwerke
Fahrwerk vorsichtig bis an die Endlagen fahren und die Lage der Endanschläge prüfen.
11

Instandhaltung

11.1

Allgemeines

Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb des Gerätes,
somit sind sie gewissenhaft durchzuführen.
 Arbeiten nur von „befähigten Personen" durchführen lassen.
 Arbeiten nur in entlastetem Zustand durchführen.
 Prüfungsergebnisse und getroffene Maßnahmen schriftlich festhalten.
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angezogen
und
Steckbolzen,
Klappstecker
und
5.52.172.01.00.08
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