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Hinweise zum Transport
Die enthaltenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforderungen
des Gefahrgutrechts.
Sie können die Akkus ohne weitere Auflagen auf der Straße trans-
portieren. Beim Versand durch Dritte gelten besondere Anforde-
rungen an Verpackung und Kennzeichnung, z. B. Lufttransport
oder Spedition.
Hier muss bei der Vorbereitung des Versandstücks ein Gefahr-
gut-Experte hinzugezogen werden.
Nur unbeschädigte Akkus versenden.
Die offenen Kontakte abkleben.
Den Akku unbeweglich verpacken.
Die nationalen Vorschriften im Empfängerland beachten.
Hinweise zum Transport de
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