Hinweise zum Transport
Hinweise zum Transport
Die enthaltenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforderun-
gen des Gefahrgutrechts.
Sie können die Akkus ohne weitere Auflagen auf der Straße
transportieren. Beim Versand durch Dritte gelten besonde-
re Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung, z. B.
Lufttransport oder Spedition.
Hier muss bei der Vorbereitung des Versandstücks ein Ge-
fahrgut-Experte hinzugezogen werden.
Nur unbeschädigte Akkus versenden.
Die offenen Kontakte abkleben.
Den Akku unbeweglich verpacken.
Die nationalen Vorschriften im Empfängerland beachten.
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