Einstellungen : Infos
2.
Berühren Sie Einstellungen und gehen Sie wie folgt vor:
•
Um das Design der Uhr auf dem Benachrichtigungsbildschirm zu ändern, berühre Uhr, wähle das
Design aus und berühre dann
•
Um einen schwarzen statt eines animierten Hintergrundes, der ein- und ausgeblendet wird, für
diese Benachrichtigungen anzuzeigen schalten Sie Animierter Hintergrund aus
•
Um diese Benachrichtigungen durch Tippen auf den Bildschirm anzuzeigen, berühre Display
reaktivieren.
•
Um die Vibration zu deaktivieren, wenn Sie eine Benachrichtigung berühren oder sie auf eine
Aktion ziehen (wie Ablehnen), schalten Sie Bei Berührung vibrieren aus
•
Um Antworten zulassen, ohne das Telefon zu entsperren, schalten Sie Sichere Antwort aus
Damit das Telefon zum Beantworten von Nachrichten entsperrt werden muss, lassen Sie die
Funktion aktiviert
•
Um Benachrichtigungen bestimmter Apps zu beenden, berühren Sie Apps sperren >
Namen der App.
Vorschaudisplay-Benachrichtigungen deaktivieren
1.
Gehen Sie zu Einstellungen > Display > Vorschaudisplay.
Öffnen Sie alternativ
2.
Schalten Sie Vorschaudisplay aus
Um die Benachrichtigungen wieder zu aktivieren, schalten Sie Vorschaudisplay ein
Display-Timeout ändern
Zeitpunkt zum Ausschalten des Bildschirms ändern
1.
Gehe zu Einstellungen > Display.
2.
Berühren Sie Display automatisch ausschalten und wählen Sie die Dauer der Inaktivität aus, bevor
das Telefon in den Ruhezustand schaltet.
Tipp: Stellen Sie eine kürzere Zeit ein, um
Bildschirm bleibt aktiviert, bis Sie wegsehen
Mit Cleveres Display bleibt der Bildschirm aktiviert, wenn Sie ihn ansehen, und wird deaktiviert, wenn Sie
wegsehen:
•
Das Display wird nicht abgedunkelt oder in den Ruhezustand geschaltet, solange Sie hinsehen.
•
Um Energie zu sparen, wird das Display abgeschaltet, wenn Sie nicht hinsehen.
Bei bestimmten Lichtverhältnissen kann das Telefon möglicherweise nur schwer erkennen, ob Sie
wegsehen.
So aktivieren Sie Cleveres Display:
für weitere Optionen.
.
die Moto-App und berühren Sie
.
> Display.
die Akkulaufzeit zu
verlängern.
151
.
.
.
und den
.