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Aixam CITY Bedienungsanleitung Seite 7

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ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN (Fortsetzung)
8. Von der Garantie nicht abgedeckt sind:
• Alle Teile und Ausstattungen, die nicht von AIXAM hergestellt wurden.
• Wartungsarbeiten wie Auswuchten und Einstellung der Spur der Räder, Einstellung des Motors und der
Scheinwerfer, Austausch der Vorglüh- und Zündkerzen, Glühbirnen, Keilriemen, Teile zur Wartung der Variatoren,
Bremsbeläge, -scheiben und –trommeln, Schmiermittel und Flüssigkeiten.
• Schäden, Ausfälle und Nachteile, die verursacht wurden durch:
- unsachgemäßen Gebrauch, Unfall, Diebstahl, Feuer, Vandalismus,
- industrielle Niederschläge, Säuren, Basen, Chemikalien, Harze, Vogelkot, Salz, Hagel, Sturm, Blitz usw.,
- Nichteinhalten des Wartungsplans in den vorgesehenen Intervallen,
- eine schlecht durchgeführte Wartung/Reparatur
- Wartung/Reparatur außerhalb des AIXAM-Netzes,
- Verwendung von Nicht-Originalteilen,
- Verwendung von Kraft- oder Schmierstoffen, die fehlerhaft sind oder Fremdkörper enthalten oder nicht den vom Hersteller
empfohlenen entsprechen.
- Überladung, auch wenn nur vorübergehend.
• Das ganze Fahrzeug, wenn an diesem Veränderungen vorgenommen wurden, die vom Hersteller nicht vorgesehen sind,
insbesondere, wenn das Fahrzeug nicht mehr den Original-Homologations-Kriterien entspricht.
• Der normale Verschleiß des Fahrzeugs, insbesondere von Auspuff, Keilriemen und Stoßdämpfern sowie die normale
Alterung von Ausstattung, Polstern, Lack und Radkappen.
• Jedes Fahrzeug, bei dem der Kilometerzähler ausgetauscht oder so manipuliert worden ist, dass die wirkliche
Kilometerleistung des Fahrzeugs nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden kann, oder bei dem die Fahrgestellnummer oder
die Motornummer verändert wurden.
• Kosten, die aufgrund von Ausfallzeiten des Fahrzeugs entstehen, auch direkte oder indirekte oder kommerzielle Verluste,
die der Eigentümer oder der Benutzer des Fahrzeugs dadurch erleiden.
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Dokumentation von Wartung und Fahrleistung in Bezug auf die Garantie:
Jeder Nutznießer einer AIXAM-Garantie erhält bei der Lieferung seines neuen Fahrzeugs ein Benutzerhandbuch.
Die Anwendung der Garantiebedingungen kann nur nach Vorlage dieses Benutzerhandbuchs erfolgen.
10. Die gesetzliche Gewährleistung für AIXAM-Fahrzeuge bleibt von diesen Bedingungen unberührt.
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