Sicherheit
1.5
Sicherheitshinweise
1.5.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
1.5.2
Sicherheitshinweise für den Betrieb
Seite 8 von 60
Steuergerät SILAS
Typ A7-3741-1110/....
Geräte im explosionsgefährdeten Bereich nicht trocken abwischen oder reinigen!
Geräte im explosionsgefährdeten Bereich nicht öffnen.
Allgemeine gesetzliche Regelungen oder Richtlinien zur Arbeitssicherheit,
Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzgesetze müssen beachtet werden,
z.B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. die national geltenden
Verordnungen.
Tragen Sie im Hinblick auf die Gefahr von gefährlichen elektrostatischen
Aufladungen geeignete Kleidung und Schuhwerk.
Vermeiden Sie Feuchtigkeitseinwirkungen.
Beim Errichten oder beim Betrieb explosionsgeschützter elektrischer Anlagen sind die
IEC/EN 60079-14 (NEC für USA/CEC für Kanada) sowie die einschlägigen Errichtungs-
und Betriebsbestimmungen zu beachten.
Instandhaltung
Für
elektrische
Betriebsbestimmungen zu beachten! (z.B. RL 99/92/EG, RL 94/9/EG, BetrSichV
bzw. die national geltenden Verordnungen IEC 60079-14 und die Reihe DIN VDE
0100)!
Beachten Sie die nationalen Abfallbeseitigungsvorschriften bei der Entsorgung.
Wartung
Bei sachgerechtem Betrieb, unter Beachtung der Montagehinweise und
Umgebungsbedingungen, ist keine ständige Wartung erforderlich. Siehe hierzu
Kapitel 8 „Wartung und Pflege".
Inspektion
Gemäß IEC 60079-19 und IEC 60079-17 ist der Betreiber elektrischer Anlagen in
explosionsgefährdeten Bereichen verpflichtet, diese durch eine Elektrofachkraft
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Reparaturen
Reparaturen an explosionsgeschützten Betriebsmitteln dürfen nur von dazu
befugten Personen mit Original-Ersatzteilen und nach dem Stand der Technik
ausgeführt werden. Die dafür geltenden Bestimmungen sind einzuhalten.
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme ist zu prüfen, dass alle Komponenten und Unterlagen
verfügbar sind.
Anlagen
sind
die
einschlägigen
Errichtungs-
und
Technische Änderungen vorbehalten.