Einleitung
Zielgruppen
Unternehmer
Diese Aufbau- und Verwendungsanlei-
tung (AuV) richtet sich an Unternehmer,
die PERI Produkte entweder
auf-, um- und abbauen, oder
benutzen, z.B. zum Betonieren,, oder
benutzen lassen, z.B. für Schalungsar-
beiten.
Koordinator der Baustelle
Der Sicherheits- und Gesundheits-
schutzkoordinator* (SiGeKo)
wird durch den Bauherrn bestellt,
muss während der Planung
eventuelle Gefährdungen erkennen,
definiert Maßnahmen, die vor
Gefahren schützen,
erstellt einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan,
koordiniert die Schutzmaßnahmen
der Unternehmen und Arbeiter so,
dass sie sich nicht gegenseitig
gefährden,
überwacht die Einhaltung der Schutz-
maßnahmen.
* In Deutschland gilt: Regel zum Arbeitsschutz
auf Baustellen 30 (RAB 30).
Zusätzliche technische Dokumentationen
Betriebsanleitungen:
– Paletten und Stapelrungen
– Tisch-Umsetzgabeln
– Tischlift PTL
– Tisch Umsetzwagen 2 t
Produktzulassungen:
– Z-21.6-1766 PERI Schraubkonus
– Z-21.6-1767 PERI Kletterkonus
Separate Bemessungsinformationen
Tabellen 2015 – Schalung und Traggerüst
RCS MP Ausfahrbühne 375 | 550
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung
Befähigte Personen
Aufgrund der Fachkenntnisse aus
Berufsausbildung, Berufserfahrung und
zeitnaher beruflicher Tätigkeit hat die
befähigte Person ein zuverlässiges Ver-
ständnis von sicherheitstechnischen Be-
langen und kann Prüfungen ordnungs-
gemäß durchführen. In Abhängigkeit
der Komplexität der Prüfaufgabe, wie
z.B. Prüfumfang, Prüfart oder Nutzung
bestimmter Messgeräte, sind unter-
schiedliche Fachkenntnisse notwendig.
Fachlich geeignete Beschäftigte
PERI Produkte dürfen nur von Beschäf-
tigten auf-, um- oder abgebaut werden,
die dafür fachlich geeignet sind. Fach-
lich geeignete Beschäftigte müssen für
die auszuführenden Arbeiten eine
Unterweisung** erhalten haben, mit
mindestens folgenden Punkten:
Erklärung des Plans für den Auf-,
Um- oder Abbau der Schalung in
verständlicher Form und Sprache.
Beschreibung der Maßnahmen,
um das Gerüst sicher auf-, um- oder
abzubauen.
Benennung der vorbeugenden
Maßnahmen gegen die Gefahr des
Absturzes von Personen und des
Herabfallens von Gegenständen.
** Die Unterweisung gibt entweder der Unter-
nehmer selbst oder eine von ihm benannte,
befähigte Person.
Benennung der Sicherheitsvorkehrun-
gen für den Fall, dass sich die Witte-
rungsverhältnisse so verändern, dass
die Sicherheit der PERI Produkte und
der beteiligten Personen beeinträch-
tigt sein könnte.
Angaben zu den zulässigen Belastun-
gen.
Beschreibung aller weiteren Gefah-
ren, die im Zusammenhang mit dem
Auf-, Um- oder Abbau stehen.
In anderen Ländern die entspre-
chenden nationalen Vorschriften
und Regelwerke in der jeweils ak-
tuellen Fassung einhalten!
Sind keine länderspezifischen Re-
gelwerke vorhanden, empfehlen
wir nach den deutschen Regelwer-
ken vorzugehen.
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