Sicherheitshinweise
Montagesicherheit
Abb. E.01
Sicherheitsmaßnahmen für die
Regelausführung
Zur Gewährleistung der Absturzsi-
cherheit muss der Unternehmer für
den Auf-, Ab- und Umbau sowie für
die bestimmungsgemäße Verwen-
dung der RCS MP eine baustellen-
spezifische Gefährdungsbeurteilung
erstellen. Auf Basis der Gefähr-
dungsbeurteilung muss der Unter-
nehmer geeignete Maßnahmen zur
Absturzsicherheit treffen.
Nationale Regelwerke zur Absturzhö-
he und Absturzsicherung einhalten.
Ist die Anbringung eines Seitenschut-
zes aus technischen Gründen nicht
möglich, muss eine persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz
(PSAgA) bestimmungsgemäß einge-
setzt werden.
Technische und kollektive Schutzvor-
richtungen sind individuellen Lösun-
gen vorzuziehen.
Der erstellte Seitenschutz muss von
einer befähigten Person vor Inbetrieb-
nahme geprüft und abgenommen
werden.
RCS MP Ausfahrbühne 375 | 550
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung
Auswahl der persönlichen Schutz-
ausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Die PSAgA setzt folgendes voraus:
Sie muss für die am Arbeitsplatz ge-
gebenen Bedingungen geeignet sein.
Schutz gegenüber den zu verhüten-
den Risiken bieten, ohne selbst ein
größeres Risiko mit sich zu bringen.
Die ausgewählte PSAgA muss den
einschlägigen Vorschriften und Regel-
werke der Länder entsprechen, in der
sie eingesetzt wird.
Die Länge muss so gewählt sein,
dass ein Absturz über die Kante hin-
aus ausgeschlossen ist.
Wahl der Anschlagpunkte
Die Anschlagpunkte setzen folgendes
voraus:
Wenn möglich Anschlagpunkt über
Kopf wählen.
Den Anschlagpunkt so wählen, dass
ein Pendelsturz verhindert wird.
Die Tragfähigkeit des Anschlagpunk-
tes, Bauwerks oder Untergrunds
muss für die anfallenden Kräfte bei ei-
nem Sturz sichergestellt sein.
Der Anschlagpunkt muss in alle Rich-
tungen belastbar sein.
Montage bei Abweichungen von der
Regelausführung
Der Unternehmer, der den Seiten-
schutz erstellt, muss eine Gefahren-
analyse durchführen.
Die Sicherung muss nach den Vorga-
ben wie bei der Regelausführung
durchgeführt werden.
Eine Abnahme durch eine befähigte
Person ist notwendig.
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