Einleitung
Zielgruppen
Unternehmer
Diese Aufbau- und Verwendungsanlei-
tung (AuV) richtet sich an Unterneh-
mer, die Schalungssysteme entweder
auf-, um- und abbauen, oder
benutzen, z. B. zum Betonieren, oder
benutzen lassen, z. B. für Zimmer-
manns- oder elektrische Arbeiten.
Fachkundige Person
(Koordinator der Baustelle)
Der Sicherheits- und Gesundheits-
schutzkoordinator* (SiGeKo)
wird durch den Bauherrn bestellt,
muss während der Planung
eventuelle Gefährdungen erkennen,
definiert Maßnahmen, die vor
Gefahren schützen,
erstellt einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan,
koordiniert die Schutzmaßnahmen
der Unternehmen und Arbeiter so,
dass sie sich nicht gegenseitig
gefährden,
überwacht die Einhaltung der
Schutzmaßnahmen.
* In Deutschland gilt: Regel zum Arbeitsschutz
auf Baustellen 30 (RAB 30).
Zusätzliche techn. Dokumentationen
PERI Tabellen 2015 – Schalung und Traggerüst
Zulassungen
– Ankerhülse M24: Z-21.6-1768
– Schraubkonus M24/DW 20: Z-21.6-1766
Prospekt Bühnensystem ASG 70-100
PI-Blatt
ASG 70-100 Bühnensystem
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung
Zur Prüfung befähigte Personen
Aufgrund der Fachkenntnisse aus
Berufs ausbildung, Berufserfahrung und
zeitnaher beruflicher Tätigkeit hat die
zur Prüfung befähigte Person ein zuver-
lässiges Verständnis von sicherheits-
technischen Belangen und kann Prü-
fungen ordnungs gemäß durchführen.
In Abhängigkeit der Komplexität der
Prüfaufgabe, z. B. Prüfum fang, Prüfart
oder Nutzung bestimmter Messgeräte,
sind unterschiedliche Fachkenntnisse
notwendig.
Fachlich geeignete Beschäftigte
Schalungssysteme dürfen nur von
Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut
werden, die dafür fachlich geeignet
sind. Fachlich geeignete Beschäftigte
müssen für die auszuführenden Arbei-
ten eine Unterweisung** erhalten ha-
ben, mit mindestens folgenden Punk-
ten:
Erklärung des Plans für den Auf-,
Um- oder Abbau der Schalung in
verständlicher Form und Sprache.
Beschreibung der Maßnahmen, um
die Schalung sicher auf-, um- oder
abzubauen.
** Die Unterweisung gibt entweder der
Unternehmer selbst oder eine von ihm
benannte, befähigte Person.
Benennung der vorbeugenden
Maßnahmen gegen die Gefahr des
Absturzes von Personen und des
Herabfallens von Gegenständen.
Benennung der Sicherheitsvorkeh-
rungen für den Fall, dass sich die
Witterungsverhältnisse so verän-
dern, dass die Sicherheit der Scha-
lung und der beteiligten Personen
beeinträchtigt sein könnte.
Angaben zu den zulässigen Belas-
tungen.
Beschreibung aller weiteren Gefah-
ren, die im Zusammenhang mit dem
Auf-, Um- oder Abbau stehen.
In anderen Ländern die entspre-
chenden nationalen Vorschriften
und Regelwerke in der jeweils
aktuellen Fassung einhalten!
Sind keine länderspezifischen Re-
gelwerke vorhanden, empfehlen
wir nach den deutschen Regel-
werken vorzugehen.
Eine fachkundige Person muss
bei Schalungsarbeiten vor Ort
sein.
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