Wartung und Wartungsintervalle
Der Halter ist verpflichtet, das Reisemobil in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand zu
halten.
Dazu gehört insbesondere die Beachtung der Betriebsanleitung des Basisfahrzeugs sowie die Einhaltung
der dort vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
Der Halter muss die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen rechtzeitig durchführen lassen.
Wartung Basisfahrzeug:
Wartung Gasanlage:
Wartung der eingebauten Geräte und
Komponenten:
DE 126
Siehe Betriebsanleitung des Basisfahrzeugs
Alle 2 Jahre durch eine autorisierte Fachwerkstatt
Siehe Anleitungen und Informationen zu den
eingebauten Geräten und Komponenten in der
Dokumentenmappe