13.13 SIM-Karte sperren
Haben Sie Ihre Telefonkarte verloren oder ist Sie Ihnen entwendet worden, sollten Sie schnellst-
möglich die Karte oder das Gerät sperren lassen. Ihr Handy in den Händen von Unbefugten kann
erhebliche Kosten bereiten.
Sie können die Rufnummer sperren lassen. Dann kann mit Ihrer SIM-Karte nicht mehr telefoniert
werden. Jedoch kann Ihr T-Mobile G1 mit einer anderen SIM-Karte weiter betrieben werden.
Wie jedes im Mobilfunk betriebene Gerät besitzt Ihr T-Mobile G1 eine
unverwechselbare Identitätsnummer (IMEI = International Mobile
Equipment Identity). Mit Hilfe dieser Nummer kann Ihr Dienstanbieter
oder Hilfsorganisationen z. B. das Gerät orten oder andere Funktionen
erreichen. Für nähere Informationen fragen Sie Ihren Dienstanbieter.
Diese Nummer finden Sie unter
Startseitentaste - Einstellungen - Telefon Info - Status - IMEI, oder
drücken Sie die Abhebentaste. Geben Sie die Zeichenfolge
ein.
Schreiben Sie diese Nummer ab und bewahren Sie sie in Griffnähe,
damit Sie im Falle des Verlustes vorliegt.
13.14 Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Mobile oder Fachhändler), leistet für Material
und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der
Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung
beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte
Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises
verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten
ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.
Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht
der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wieder aufladbare Akkumula-
toren.
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