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Persönliche Schutzausrüstung (Psa); Umweltschutz; Biogefährdung; Besondere Hygienemaßnahmen Für Den Einsatz Von Laborgeräten In Der Nahrungsmittel-, Kosmetik- Und Pharmaproduktion - Heidolph Hei-VAC Control Betriebsanleitung

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Sicherheit
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die notwendige PSA ist – abhängig vom jeweiligen Einsatzbereich und von den eingesetzten
Medien und Chemikalien – vom Betreiber festzulegen und bereitzustellen.
Die entsprechende Unterweisung des Personals liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich
des Betreibers.

Umweltschutz

Bei der Verarbeitung umweltgefährdender Stoffe sind entsprechende Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefährdungen für die Umwelt zu treffen.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefährdeten
Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt ausschließ-
lich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
Biogefährdung
Bei der Verarbeitung biogefährdender Stoffe sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von
Gefahren für Personen und die Umwelt zu treffen, hierzu zählen u.a.:
Unterweisung des Personals hinsichtlich der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Unterweisung des Personals im
Umgang mit dieser.
Kennzeichnung des Geräts mit einem Warnsymbol für Biogefährdung.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefährdeten
Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt ausschließ-
lich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
Besondere Hygienemaßnahmen für den Einsatz von Laborgeräten in
der Nahrungsmittel-, Kosmetik- und Pharmaproduktion
Bei einem Einsatz von Laborgeräten in den Produktionsprozessen der Nahrungsmittel-,
Kosmetik- oder pharmazeutischen Industrie sind vom Anwender besondere
Hygienemaßnahmen zu treffen, um Probenverunreinigungen zu vermeiden und jegliche
Gefährdung für Mensch und Umwelt soweit als möglich zu minimieren.
Allgemeine Maßnahmen
Achten Sie auf eine saubere Arbeits- und Lagerumgebung beim Umgang mit Stoffen und
Materialien.
Schulen Sie alle Mitarbeiter im Bereich Arbeitshygiene, dokumentieren Sie alle
Schulungsmaßnahmen und kontrollieren Sie die Umsetzung aller geforderten
Hygienemaßnahmen regelmäßig im laufenden Betrieb.
Nutzen Sie ein Hygiene-Kontrollkonzept wie z.B. das HACCP (Hazard Analysis and Critical
Control Points). Das HACCP umfasst die folgenden Kriterien:
Gefahrenanalyse
Ermittlung kritischer Kontrollpunkte
Festlegung kritischer Grenzwerte
Etablierung eines Systems zur Überwachung und Kontrolle der kritischen
Gefahrenbeherrschungspunkte (CCP)
Korrekturmaßnahmen für nicht beherrschbare CCP
Etablierung eines Systems zur Verifizierung der Umsetzung aller Maßnahmen des
HACCP
Etablierung eines Systems zur Dokumentation aller zugehörigen Verfahren und
Protokolle
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