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Reparaturen; Überwinterung Im Lager Und Eventueller Transport; Inbetriebnahme Nach Überwinterung; Verschrottung Und Entsorgung - Unigreen EXPO Serie Gebrauchsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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8.4

REPARATUREN

Für Reparaturen ist es zweckdienlich, den normalen UNIGREEN-Kundendienst bei Ihrem Vertreter in
Anspruch zu nehmen oder eine spezialisierte Werkstatt zu kontaktieren. Bei allen Reparaturen,
insbesondere bei Schweißungen dürfen in der Maschine und im Kreislauf keine Restmengen
chemischen Produktes vorhanden sein.
Bei Hochheben der Maschine (Reifenwechsel) muss der Punkt 4.3 der vorliegenden Anleitung
eingehalten werden.
Es ist weiters notwendig sich zu vergewissern, ob die Maschine ausgeschaltet und an den
Traktor angekuppelt ist und das beschädigte Rad mit den entsprechenden Bremskeilen blockiert
wurde.
Wird eine Winde (manuell oder hydraulisch) benützt, muss beachtet werden, dass diese korrekt
positioniert wird und sich diese dem Rahmen anpasst, um ein Abgleiten zu verhindern. Die
Winde muss unter dem Maschinenhauptrahmen in der Nähe des zu wechselnden Rades
angesetzt werden. Beachten Sie die Bodenbeschaffenheit: wenn notwendig, erweitern Sie die
Windenunterlage mit Balken oder anderem ausreichend widerstandsfähigen Material.
8.5
ÜBERWINTERUNG IM LAGER UND EVENTUELLER TRANSPORT
Das Spritzgerät muss an geschützten Orten, ohne zu hoher Feuchtigkeit und Frost, abgestellt
werden. Vor allem wenn elektrische Druckregler, Elektromotoren, Feldspritz-Computer oder
ähnliches vorhanden sind.
Vor Überwinterung und nach Reinigung, einen leichten Ölfilm auftragen.
Sollte die Temperatur unter Null sinken, müssen Flüssigkeitsrestmengen entfernt oder ca. 0,5 L
normales Fahrzeugfrostschutzmittel zugesetzt werden.
Zum Transport muss der Punkt 4.3 der vorliegenden Anleitung beachtet werden.
8.6
INBETRIEBNAHME NACH ÜBERWINTERUNG
Vor neuerlicher Wiederbenützung nach langem Maschinenstillstand ist es notwendig, einige
Generalkontrollen vorzunehmen, indem die am Punkt 4.2 angeführten Hinweise beachtet und
das eventuell vorhandene Frostschutzmittel entfernt werden.
Niemals die Pumpenwelle in Rotation bringen, wenn Zweifel bestehen, dass im Inneren
Eisbildung vorhanden ist. Um dies zu überprüfen, nehmen Sie eine manuelle
Wellenrotation, ohne Zugmaschinenkupplung, vor.
Nach Kupplung der Maschine an den Traktor (siehe Punkt 4.4), halten Sie sich an die Hinweise
der vorliegenden Gebrauchsanleitung und der beiliegenden Anleitungen für die Pumpe, den
Druckregler und das Zubehör.
8.7

VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG

Wird das Spritzgerät aus Erschöpfungsgründen endgültig stillgelegt, ist es zweckmäßig, dieses
sorgfältig zu reinigen, um alle Restbestände des chemischen Produkts zu entfernen; beachten
Sie die Hinweise an Punkt 4.13 der vorliegenden Anleitung.
ACHTUNG: Beim Handhaben der Abfallprodukte muss man sich mit den geeigneten
individuellen Schutzvorrichtungen versehen.
Die Entsorgung der Abfallprodukte die bei der Maschinenverschrottung anfallen, muss unter
Einhaltung der Umweltschutzbedingungen durchgeführt werden, indem man eine Verseuchung
des Erdbodens, der Luft und des Wassers vermeidet.
Auf jedem Fall muss die, auf diesen Themenbereich bezogene geltende lokale Gesetzgebung
eingehalten werden.
Wir möchten daran erinnern, dass man unter Abfallprodukt jeglichen Stoff oder Gegenstand
versteht, der in unter Anlage A in Teil IV des Ermächtigungsgesetz 152/2006 aufgeführten
Kategorien fällt, dessen sich der Inhaber entledigen möchte oder die Verpflichtung hat diese zu
entäußern .
Die aus der Maschinenverschrottung stammenden Abfallprodukte sind als Sondermüll
klassifizierbar.

8.7.1 VERSCHROTTUNGSMATERIALIEN

Hierbei handelt es sich um ungefährlichen Sondermüll, der gemäß des ministeriellen Erlasses 5
Februar 1998 recycelt werden kann:
·
Eisenhaltige Materialien, Aluminium, Inoxstahl, Kupfer
·
Kunststoffe
·
Elektronische Karten
·
Hydrauliköl
·
Elektroanlage
8.7.2 ANWEISUNGEN FÜR EINE ZWECKMÄßIGE BEHANDLUNG DER ABFALLPRODUKTE
Unter der korrekten Verwaltung von Sondermüll ist folgendes vorgesehen:
-
Einlagerung an zweckmäßigen Orten, wobei verhindert werden muss die gefährlichen
Abfallprodukte mit den ungefährlichen Abfallprodukten zu mischen.
-
Sich vergewissern, das der Transport und die Entsorgung/Recycling dieser Abfallprodukte
von dafür autorisierten Transporteuren und Empfängern durchgeführt wird.
Der Transport von eigenen Abfallprodukten zu autorisierten Sammelstellen darf nur dann
durchgeführt werden, wenn man in Besitz einer Registrierung in der Umweltverwaltungskammer
für ist.
8.7.3 ABFALLPRODUKTE VON ELEKTRISCHEN UND ELEKTRONISCHEN
GERÄTSCHAFTEN (RAEE)
Mit der Gesetzesverordnung vom 25. Juli 2005 Nr. 151 hat die Regierung die Richtlinien des
unigreen 23

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