DE
6.3.1 Montagebohrungen
ACHTUNG
Beschädigung des Produkts
Die Befestigung darf nicht an zwei
gegeneinander beweglichen Teilen
(Maschinenbett und Maschinenaufbau)
erfolgen.
Das Produkt wird an den 2 Montageboh-
rungen (6) befestigt. Die notwendigen
Montagebohrungen nur an nicht tragenden
Teilen einbringen.
Die Befestigung erfolgt mit:
2 x Schraube M10 (Festigkeitsklasse 8.8)
2 x Scheibe 10C
und ggf. 2 x Sechskantmutter M10
Anziehmoment siehe Fachliteratur.
WARNUNG
Explosionsgefahr
Grundplatte nicht lackieren oder auf
andere Art so verändern, dass der
Potentialausgleich zur übergeordneten
Maschine nicht hergestellt werden
kann.
951-181-015
Version 05
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6. Montage
Montagebohrungen Abb. 5
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