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1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Umsteuerung der Hauptleitungen innerhalb
einer Zweileitungszentralschmieranlage
und den in dieser Anleitung genannten
Spezifikationen, technischen Daten und
Grenzen.
Die Verwendung ist ausschließlich im Rah-
men gewerblicher, wirtschaftlicher Tätigkeit
durch professionelle Anwender erlaubt.
1.4 Vorhersehbarer Missbrauch
Eine abweichende Verwendung als in dieser
Anleitung angegeben, ist strikt untersagt.
Insbesondere die Verwendung:
ï außerhalb des angegebenen
Betriebstemperaturbereiches
ï von nicht spezifizierten Betriebsmitteln
ï von verschmutzten Schmierstoffen oder
Schmierstoffen mit Lufteinschlüssen
ï von Schmierstoffen, deren Temperatur
oberhalb der maximal zulässigen Umge-
bungstemperatur liegt
ï ohne geeignetes Druckbegrenzungsventil
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Version 05
ï in Bereichen mit aggressiven, korrosiven
Stoffen (z.B. hohen Ozonbelastungen).
Diese können die Dichtungen und die
Lackierung angreifen
ï in Bereichen mit schädigender Strahlung
(z.B. ionisierender Strahlung)
ï zur Förderung, Weiterleitung oder Be-
vorratung gefährlicher Stoffe und Stoff-
gemische gemäß Anhang I Teil 2-5 der
CLP-Verordnung (EG 1272/2008), die
mit Gefahrenpiktogrammen
GHS01-GHS06 und GHS08 gekenn-
zeichnet sind.
ï zur Förderung, Weiterleitung oder Bevor-
ratung von Gasen, verflüssigten Gasen,
gelösten Gasen, Dämpfen und Flüssigkei-
ten, deren Dampfdruck bei der zulässigen
maximalen Betriebstemperatur um
mehr als 0,5 bar über dem normalen
Atmosphärendruck (1013 mbar) liegt.
ï zur Förderung, Weiterleitung oder Bevor-
ratung von Schmierstoffen die flüchtige
Lösungsmittel enthalten
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1. Sicherheitshinweise
ï in explosionsfähigen Gasen und Dämp-
fen, deren Zündtemperatur kleiner als
125 % der maximalen Oberflächentem-
peratur ist
ï in explosionsfähigen Stäuben, deren
Mindestzündtemperatur und Glimmtem-
peratur kleiner ist als 150 % der maxima-
len Oberflächentemperatur
ï in einer anderen, kritischeren
Explosionsschutzzone als auf dem Ty-
penschild der Pumpe angegeben.
ï mit fehlender, beschädigter oder nach-
träglich falsch durchgeführter Lackie-
rung. Die Lackierung muss den Forde-
rungen der für ATEX geltenden Normen
entsprechen.
ï von unlackiert gelieferten
Umsteuerungen
1.5 Lackieren von Kunststoffteilen
Das Lackieren sämtlicher Kunststoffteile
und Dichtungen der beschriebenen Pro-
dukte ist verboten. Kunststoffteile vor dem
Lackieren der übergeordneten Maschine
vollständig abkleben oder ausbauen.