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Erlöschen Der Atex-Zulassung; Betrieb In Explosionsgeschützten Bereichen; Explosionsschutzkennzeichnung - SKF LINCOLN DU1-GKS EEX Betriebsanleitung

Druckgesteuerte umsteuerung
Inhaltsverzeichnis

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1. Sicherheitshinweise
ï Werden Transportösen nach der Auf-
stellung demontiert, sind die Gewinde-
bohrungen entsprechend der Schutzart
dauerhaft zu verschließen
ï Materialien so handhaben, dass keine
Funken durch Kippen, Fallen, Rutschen,
Reiben oder Anstoßen entstehen können.
Materialien ggf. mit geeigneten Mitteln
abdecken
ï Evtl. vorhandene Steckverbindungen
niemals unter elektrischer Spannung
trennen. Steckverbindungen sind gegen
Trennen von Hand mit Sicherungsclips zu
sichern
ï Der Betreiber muss kritisch prüfen,
ob ein Betrieb ohne Leermeldung zu
einem neuen Gefahrenpotential führt
(z.B. durch Erwärmung von Lagerstel-
len an der Maschine in den Bereich der
Zündtemperatur). Ist dies nicht sicher
auszuschließen, ist eine Leermeldung
vorzusehen oder geeignete organisatori-
sche Maßnahmen zur Überwachung der
Temperatur der Lagerstellen zu treffen
ï Staubansammlungen vermeiden bzw.
umgehend entfernen. Staubansamm-
lungen wirken thermisch isolierend und
begünstigen bei Aufwirbelung die Bildung
einer explosionsfähigen Atmosphäre
ï Das Produkt ist in das Blitzschutzkonzept
des Betreibers zu integrieren
ï Alle Teile sind regelmäßig auf Korrosion
zu prüfen. Betroffene Teile austauschen
ï Anschlusskästen müssen fest verschlos-
sen und die Kabeldurchführungen sach-
gerecht abgedichtet sein
ï Zusätzliche elektrische Überwachungs-
einrichtungen müssen fest angeschlos-
sen und korrekt eingestellt sein
1.20 Erlöschen der ATEX-Zulassung
Die ATEX - Zulassung für dieses Produkt
erlischt durch:
ï nicht bestimmungsgemäße Verwendung
ï eigenmächtige Umbauten
ï Verwendung von nicht Original SKF
Ersatz- / Bauteilen
ï Missachten dieser Anleitung sowie der
mitgeltenden Dokumente
ï Verwendung von nicht spezifizierten
Betriebsmitteln
ï Missachten der vorgeschriebenen War-
tungs- und Instandhaltungsintervalle
- 17 -
ï Betrieb mit beschädigter, fehlender
oder nachträglich falsch durchgeführter
Lackierung, die nicht den Anforderun-
gen der für ATEX geltenden Normen
entspricht
ï Betrieb mit fehlender Lackierung
1.21 Betrieb in explosionsgeschützten
Bereichen
Der Betrieb ist nur erlaubt in Übereinstim-
mung mit:
ï allen Angaben innerhalb dieser Anleitung
und den Angaben innerhalb der mitgel-
tenden Dokumente
ï allen vom Betreiber einzuhaltenden Ge-
setzen und Vorschriften
ï den Angaben zum Explosionsschutz nach
Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137)
ï der ATEX-Zulassung

1.22 Explosionsschutzkennzeichnung

Die Explosionschutzkennzeichnung befindet
sich im Kapitel >Technische Daten< und auf
dem Typenschild.
951-181-015
DE
1
Version 05

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