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Sicherheitsvorkehrungen Im Zusammenhang Mit Dem Eingebauten Laserpointer; Sicherheitsvorkehrungen In Zusammenhang Mit Systemkomponenten; Sicherheitsvorkehrungen In Zusammenhang Mit Dem Absaugsystem; Sicherheitsvorkehrungen In Zusammenhang Mit Dem Material - Summa L3214 Bedienungsanleitung

Laserschneider
Inhaltsverzeichnis

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L3214 Laserschneider
1.1.4.3
Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem eingebauten
Laserpointer
Der Laser sendet unsichtbare Laserstrahlung der Klasse 4 aus. Vermeiden Sie den Kontakt der
Haut mit direktem oder gestreutem Laserlicht und schauen Sie nicht in den Laserstrahl. Tragen
Sie eine Laserschutzbrille.
WARNUNG: Es muss eine Schutzbrille getragen werden.
Jede Person oder Organisation, die Änderungen an der Laserschneidanlage L3214 vornimmt,
ist für die Neuklassifizierung und Neukennzeichnung des Laserprodukts verantwortlich.
1.1.4.4

Sicherheitsvorkehrungen in Zusammenhang mit Systemkomponenten

Achten Sie beim Schließen der Sicherheitsabdeckung darauf, dass keine Finger oder andere
Gegenstände zwischen der Sicherheitsabdeckung und der Seitenabdeckung eingeklemmt
werden können. Beim Anheben der Sicherheitsabdeckung muss darauf geachtet werden, dass
man sich nicht den Kopf stößt. Das elektrische Gehäuse (d.h. Türen und Abdeckungen, etc.)
darf nur von geschultem Servicepersonal geöffnet werden. Die Laserschneidanlage L3214 darf
nicht betrieben werden, wenn der Verschluss, das Schutzgitter, die Schutzgehäuse oder eine
der Sicherheitsverriegelungen entfernt sind.
1.1.4.5

Sicherheitsvorkehrungen in Zusammenhang mit dem Absaugsystem

Vergewissern Sie sich vor dem Schneiden, dass das Absaugsystem einwandfrei funktioniert
und korrekt arbeitet. Stellen Sie sicher, dass alle Dämpfe gemäß den Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen abgesaugt werden.
1.1.4.6

Sicherheitsvorkehrungen in Zusammenhang mit dem Material

Der Laserschneider L3214 kann ein breites Spektrum an Materialien verarbeiten. Wählen Sie
nur Materialien aus, die während des Schneidens keine schädlichen Emissionen erzeugen.
Erkundigen Sie sich vor dem Schneiden beim Materiallieferanten oder -hersteller. Die
folgenden Materialien sind nicht für das Laserschneiden geeignet:
• Leder und Kunstleder, die Chrom (VI) enthalten
• Kohlenstofffasern (Kohlenstoff)
• Polyvinylchlorid (PVC)
• Polyvinylbutyral (PVB)
• Polytetrafluorethylene (PTFE / Teflon)
• Berylliumoxid
• Alle Materialien, die Halogene (Fluor, Chlor, Brom, Jod und Astatin), Epoxid- oder
Phenolharze enthalten.
WARNUNG: Zum Schutz vor Staubpartikeln in der Luft muss ein Atemschutzgerät
getragen werden.
Sicherheit
Gebrauchsanleitung
10

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