2.2.1
Restgefahren
Stand: Januar 2013
Seite mit der Schalttafel und die Seite mit dem Abgasan-
schluss frei stehen.
Einbauarten, bei denen diese Flächen dem Fahrzeug zuge-
wendet sind, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des In-
verkehrbringers, die dem Stromerzeuger beizulegen ist.
Der Stromerzeuger darf nicht an andere Energieverteilungs-
(z.B. die öffentliche Stromversorgung) und Energieerzeu-
gungssysteme (z.B. andere Stromerzeuger) angeschlossen
werden.
Der Stromerzeuger darf in explosionsgefährdeten Umge-
bungen nicht eingesetzt werden.
Der Stromerzeuger darf in brandgefährdeten Umgebungen
nicht eingesetzt werden.
Der Stromerzeuger muss entsprechend der Vorgaben in der
technischen Dokumentation betrieben werden.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung bzw. alle nicht
in dieser Anleitung beschriebenen Tätigkeiten am Stromer-
zeuger sind unerlaubter Fehlgebrauch außerhalb der gesetz-
lichen Haftungsgrenzen des Herstellers.
Analysiert und bewertet wurden die Restgefahren vor Kon-
struktions- und Planungsbeginn des Stromerzeugers ESE
306 SG-GT Duplex mittels einer Gefahrenanalyse nach EN
1050.
Konstruktiv nicht vermeidbare Restgefahren während des
gesamten Lebenszyklus des Stromerzeugers ESE 306 SG-
GT Duplex können sein:
Lebensgefahr
•
Verletzungsgefahr
•
Umweltgefährdung
•
Sachschäden am Stromerzeuger
•
Sachschäden an weiteren Sachwerten
•
Leistungs- bzw. Funktionalitätseinschränkungen
•
Bestehende Restgefahren vermeiden Sie durch das prakti-
sche Umsetzen und Beachten dieser Vorgaben:
der speziellen Warnhinweise am Stromerzeuger
•
ESE 306 SG-GT Duplex / SEA 3
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungsgemäße Verwendung
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