DDS-Beschränkungen
DDS erstellt eine "Best effort"-Berechnung,
um Fahrer und Flotten bei der Einhaltung
von Verordnung 561/2006 (EG) zu
unterstützen. Stoneridge kann für Fehler
oder Mängel dieser Funktion nicht
verantwortlich gemacht werden.
DDS berücksichtigt in seinen internen
Berechnungen normalerweise Folgendes:
Aktivitätsdaten auf der Fahrerkarte.
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Allgemeine Bestimmungen von
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Verordnung 561/2006 (EG) über
Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen,
Ruhezeiten und Kalenderwochen.
Uhrzeit der internen Uhr der FE in der
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Weltzeitzone.
Die vom DDS dargestellten Daten
können in einigen Fällen von den
Vorschriften oder von der Interpretation
einiger Kontrolleure abweichen,
insbesondere in einigen Sonderfällen
(aber nicht beschränkt auf diese):
Bei gemischten Lenkzeiten mit
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analogen und digitalen Tachographen
oder mit neuen oder ohne Fahrerkarten
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können relevante Daten auf der
Fahrerkarte fehlen.
Extrem häufige Aktivitätsänderungen.
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Fehlerhafte Fahrerkarte.
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Einige Nutzungen unter
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Sonderbedingungen "FE nicht
erforderlich" oder Fähre/Zug.
Fahrten in Nicht-EU-/AETR-Ländern.
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Internationale Bustransporte, für die die
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12-Tage-Ausnahmeregelung gilt.
Andere Ausnahmen, wo Verordnung
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561/2006 (EG) nicht gilt.
Inanspruchnahme der wöchentlichen
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Ausgleichsruhezeit.
Bestimmte Kombinationen reduzierter
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oder regelmäßiger wöchentlicher
Ruhepausen, die in separaten
Kalenderwochen beginnen und enden.
Verwendung der Aktivität
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VERFÜGBARKEIT für Pausen.
Starke Abweichungen der
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Zeitanpassung zwischen
Fahrzeugeinheiten bei eingeführter
Fahrerkarte.
Mehrfahrerbetrieb, wenn Fahrer ihre
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täglichen Arbeitsperioden zu
verschiedenen Zeitpunkten begonnen
haben.