Niemals alle Hebel gleichzeitig bewegen
Keine Hebelverlängerungen benutzen
Niemals die Hebel gewaltsam betätigen, das sonst der Sicherungsstift zerstört werden kann
Niemals selbst hergestellt Sicherungsstift sondern nur Originale Bolzen verwenden
Gehäuse darf unter Last nirgends anliegen
8
Inbetriebnahme
8.1
Allgemein
Einsatzland Bundesrepublik Deutschland:
Beachten Sie die gültigen, nationalen Unfallverhütungsvorschriften.
Andere Einsatzländer:
Prüfung wie oben, Beachtung der nationalen Vorschriften und der Angaben in dieser Anleitung!
HINWEIS!
Geräte bis 1000 kg Tragfähigkeit und ohne kraftbetriebene Fahr- oder Hubwerke müssen vor der ersten
Inbetriebnahme durch eine „befähigte Person" abgenommen werden.
Geräte über 1000 kg Tragfähigkeit oder mit mehr als einer kraftbetriebenen Kranbewegung; zum Beispiel
außer Heben noch Katzfahren, müssen vor der Inbetriebnahme durch eine „anerkannte befähigte Person"
abgenommen werden.
Ausgenommen hiervon sind „betriebsfertige Geräte" nach den gültigen nationalen Vorschriften, mit
entsprechender CE-Konformitätserklärung.
Definitionen „befähigte Person" (ehemals Sachkundiger)
Eine „befähigte Person" ist, welche durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Definition „anerkannte befähigte Person" (ehemals anerkannter Sachverständiger)
Eine „anerkannte befähigte Person" ist, welche durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse
auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels besitzt und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik vertraut ist. Diese befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und
Bestimmungen prüfen und gutachterlich beurteilen. Diese Befähigung wird durch zugelassene
Überwachungsstellen (ZÜS) entsprechend erteilt.
8.2
Drahtseil
Drahtseile müssen frei von Korrosion, Schmutz oder Beschädigungen sein.
Sie müssen vor Inbetriebnahme geschmiert sein
Bei Nichtschmierung verkürzen sich die Aufliegezeit und die Wartungsintervalle.
WARNUNG!
Der Einsatz von Kunststoff- und kunststoffummantelten Seilen ist nicht zulässig
9
Sicherheitsprüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme, bzw. Wiederinbetriebnahme, ist zu prüfen, ob:
ggf.
vorhandene
Sicherungseinrichtungen, vorhanden und gesichert sind.
die Seile korrekt aufgewickelt bzw. nicht verdreht, gefettet und in gutem Zustand sind
10
Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung muss unter Belastung mit der auf dem Typenschild angegebenen Tragfähigkeit
erfolgen.
Bremse beim Heben und Senken prüfen; Last muss sicher gehalten werden.
Zustand des Seiles und der Tragkonstruktion prüfen.
Schraubenverbindungen prüfen.
10
Befestigungsschrauben
angezogen
und
Steckbolzen,
Klappstecker
und
5.52.270.00.00.04