11
Instandhaltung
11.1
Allgemeines
Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb des Gerätes,
somit sind sie gewissenhaft durchzuführen.
Arbeiten nur von „befähigten Personen" durchführen lassen.
Arbeiten nur in entlastetem Zustand durchführen.
Prüfungsergebnisse und getroffene Maßnahmen schriftlich festhalten.
11.2
Überwachung
Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle gelten für normale Bedingungen und Ein-Schicht-
Betrieb. Bei erschwerten Einsatzbedingungen, wie z.B. häufigem Betrieb unter Volllast oder besonderen
Umgebungsbedingungen wie z.B. Hitze, Staub etc., müssen die Intervalle entsprechend verkürzt werden.
11.3
Überlastungsschutz durch Sicherungsstift
Bei Deformierung oder Abscherung des Sicherheitsstiftes, diesen gegen einen Original-Sicherungsstift
ersetzten.
11.4
Klemmbacken
Bei Verschleiß der Klemmbacken sind diese gegen Original-Klemmbacken auszutauschen.
12
Prüfung
12.1
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder sind die Hebezeuge mindestens einmal jährlich
durch eine befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit
zu prüfen.
12.2
Drahtseil
Sachgerechte Durchführung der Überwachung gem. den gültigen, nationalen Vorschriften „Grundsätze für
Seiltriebe – Überwachung im Gebrauch".
Vor jedem Schichtbeginn muss eine Sichtprüfung erfolgen auf:
Verschleiß
Verformung
Anrisse
Korrosion
Schäden sind sofort dem Verantwortlichen zu melden, beschädigte und verschlissenen Seile und
Lastaufnahmemittel müssen ersetzt werden.
12.3
Inspektionsintervalle
Prüfung des Gerätes durch eine befähigte Person
(wiederkehrende Prüfung)
Schraubenverbindungen prüfen
Funktion der Bremse prüfen
Sicherungsstift auf Verformungen prüfen
Klemmbacken auf Verschleiß prüfen
Schmierung – Drahtseil *)
*) bei verstärkter Verschmutzung bzw. Belastung verkürzte Wartungsintervalle
5.52.270.00.00.04
bei
tägliche Prüfungen
Inbetriebnahme
X
X
X
Prüfung, Wartung alle
Prüfung, Wartung alle
3 Monate
12 Monate
X
X
X
X
X
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