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Garantie-Urkunde - Gigaset A220 Kurzanleitung

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Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Gigaset Communications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an
Gigaset Communications zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von
Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantie-
geberin ist die Gigaset Communications GmbH, Frankenstr. 2a, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Gigaset Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, ent-
gangenen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird,
z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs-
sigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzan-
spruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
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Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem
Kunden den Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Com-
munications wird den Kunden hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset Communications. 
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.

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