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Betriebszeiten; Wartung - STG-BEIKIRCH MSD 523-E Technische Information Und Bedienungsanleitung

Streulicht-rauchmelder
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Streulicht-Rauchmelder MSD 523-E
Revision
Hinweis: Der MSD 523-E besitzt einen Alarmfilter zur Verhinderung von Täuschungsalarmen.
Zum Ausprüfen des Melders kann der Melder in den Revisionsmodus gesetzt werden. In diesem Betriebsmodus ist ein
verkürzter Alarmfilter aktiviert. Hierfür muss die Betriebsspannung für min. 10 Sek. abgeschaltet werden oder die Reset
Taste muss an der LiSE Zentrale gedrückt werden. Anschließend ist der Alarmfilter für 17 Min. außer Funktion gesetzt
und der Melder kann mit dem freigegebenen Prüfgas ausgeprüft werden. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Alarmfilter
automatisch aktiviert.

Betriebszeiten

Der Streulicht-Rauchmelder verfügt über eine automatische Verschmutzungskompensation mit Anzeige und unterliegt
gemäß der DIN 14675 A1 folgenden Betriebszeiten:
a) Wird bei der jährlichen Funktionsprüfung nach DIN VDE 0833-1 keine Abweichung des Ansprechverhaltens
festgestellt, so kann der Melder im Einsatz bleiben.
b) Wenn nach Pkt. a) die Funktionsfähigkeit nachgewiesen wird, kann der Melder bis acht Jahre im Einsatz bleiben.
Nach dieser Einsatzzeit muss der Melder ausgetauscht bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen
werden.

Wartung

Die Streulicht-Rauchmelder verfügen über einen Melderselbsttest, mit dem die Melder automatisch einer weitgehenden
elektronischen Funktionskontrolle unterzogen werden. Zusätzlich sind sie mit einer automatischen Verschmutzungs-
kompensation ausgestattet. Es ist notwendig, dass die Melder in regelmäßigen Abständen einer physikalischen
Funktionskontrolle vor Ort unterzogen werden.
• Wartungs- und Inspektionsarbeiten sollten regelmäßig und nur von geschultem Fachpersonal (Elektrofachkraft)
ausgeführt werden.
• Mindestens einmal jährlich ist eine Funktions- und Sichtprüfung durchzuführen:
- Sichtprüfung der Melder-Befestigung (Sockel)
- Sichtprüfung des Melders (Beschädigung)
- Sichtprüfung der Melderbeschriftung
- Auslösen mit Prüfgas (Aerosol)
- Kontrolle der Alarm-LED
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion des Alarmierungsweges vom Melder zur LiSE Zentrale
Melder die offensichtlich in stark verschmutztem Zustand oder mechanisch beschädigt sind, müssen ersetzt werden.
Optische Brandmelder sollen in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen (Verschmutzungsgrad), grundsätzlich
alle 5 - 8 Jahre ausgetauscht werden. In besonders staubiger Umgebung kann ein Austausch früher erforderlich sein!
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02/24999544

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