• Bei Gas-Öfen zu beachten:
o Der Betrieb in überdachten Räumen ist nur möglich, wenn
die Abluft des Ofens über einen Kamin abgeführt wird.
Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem Kaminkehrer vor Ort
in Verbindung.
o Die von Ihnen verwendete Gasbrenner-Anlage ist vor der
ersten Inbetriebnahme des Ofens, nach Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten, nach Wiederinbetriebnahmen
und in Zeitabständen von mindestens 1-2 Jahren durch
eine Kundendienst-Fachkraft auf ihren ordnungsgemäßen
Zustand zu überprüfen.
o Beim Zünden der Gasbrenneranlage bei noch kaltem Ofen
sollte der Ofendeckel bzw. die Ofentür auf jeden Fall
geöffnet sein!
• Halten Sie Ordnung im Umkreis des Ofens. Unordnung
erhöht das Unfallrisiko.
• Sicherheitseinrichtungen dürfen niemals außer Betrieb
gesetzt werden.
Wenn Sie mit unseren Schutzeinrichtungen Ihren
Arbeitsablauf nicht zufriedenstellend durchführen können,
dann teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden gemeinsam
eine brauchbare Lösung finden.
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