4 TRANSPORT DES PEDELECS
Nehmen Sie vor dem Transport den Akku heraus
und transportieren Sie ihn separat. Stecken Sie
zur Vermeidung von Kurzschlüssen Transport-
kappen auf die Kontakte. Bei einem Kurzschluss
besteht Verletzungs- und Brandgefahr.
4.1 Mit dem Auto
Sie können Ihr Pedelec wie ein normales Fahrrad
mit dem Auto transportieren. Durch das Gewicht
des Pedelecs wird ein Fahrradträger mit höherer
Nutzlast benötigt.
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4.2 Mit öffentlichen
Verkehrsmitteln
Es gelten die gleichen Vorschriften wie beim
Transport eines Fahrrads. Nehmen Sie aus Sicher-
heitsgründen vor dem Einsteigen in einen Zug
den Akku aus dem Pedelec und setzen Sie ihn
erst nach dem Aussteigen wieder ein.
4.3 Mit dem Flugzeug
Der Akku gilt als Gefahrstoff. Er muss dement-
sprechend behandelt werden. Bitte wenden Sie
sich diesbezüglich an Ihre Fluggesellschaft.
KUNDENHANDBUCH MAX – ANTRIEBSSYSTEM
5 HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Wenn Sie Teile Ihres Pedelecs ersetzen, halten
Sie sich bitte an die Anweisungen Ihres örtlichen
Entsorgungsunternehmens. Verbrauchte Akkus
und Batterien dürfen nicht im normalen Haus-
müll entsorgt werden.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet,
verbrauchte Akkus und Batterien bei einer spezi-
ellen Sammelstelle in einem Recycling-Center, bei
einem Batteriehändler, einem Fachhändler oder
Hersteller zu entsorgen.
Schadstoffhaltige Akkus sind mit einem Zeichen
gekennzeichnet, das aus einer durchgestrichenen
Mülltonne und dem chemischen Symbol des
Schwermetalls besteht, das für die Einstufung als
Schadstoff verantwortlich ist (Cd, Hg oder Pb).
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem
örtlichen Entsorgungsunternehmen oder Ihrer
Gemeindeverwaltung.
Verbrauchte Akkus und Batterien, die Blei,
NiMH (Nickel-Metallhydrid) oder Lithium-Ionen-
Technologie enthalten, gelten als Gefahrstoffe.
Beide Pole von Lithium-Ionen-Akkus sollten zur
Verhinderung von Kurzschlüssen und mögli-
cherweise gefährlichen Folgereaktionen mit
Isolierband abgeklebt werden. Beim Transport
der Akkus zu einer Entsorgungsanlage gelten die
Bestimmungen des ADR (Europäisches Überein-
kommen über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße).
KUNDENHANDBUCH MAX – ANTRIEBSSYSTEM
HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Gemäß Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates dürfen defekte oder
verbrauchte Batterien und Akkumulatoren nicht
verwendet werden. Außerdem sind nicht mehr
nutzbare elektrische Geräte infolge Richtlinie
2002/96/EG getrennt zu sammeln und in
umweltverträglicher Weise angemessen zu
recyceln.
Antriebseinheit, Akku, Display, Bedienelement,
Zubehör und Verpackung müssen umweltgerecht
recycelt werden. Entsorgen Sie keine Komponen-
ten des elektrischen Antriebs im Hausmüll.
Entsorgen Sie verbrauchte Akkus bei einem
autorisierten Pedelec-Händler.
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