3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Hubarbeitsbühnen dürfen ausschließlich für folgende Zwecke verwendet werden:
- Als stufenlos verstellbare Arbeitsbühne ab 0,53 bis
1805S 1,78m Höhe im Hochbaubereich
2052S 2,44m Höhe im Hochbaubereich
3053S 2,99m Höhe im Hochbaubereich
- Hubvorrichtung für Material, z.B. Heben von Steinpaketen, bis zur
zulässigen Gesamtbelastung
-Verfahrbare unbelastete Arbeitsbühne bei Verwendung des Radsatzes
(Zubehör)
Mit den Hubarbeitsbühnen darf man nur auf waagerechtem, ebenem Untergrund,
innerhalb der zu errichtenden Mauern in Gebäuden ohne Decken- oder ähnliche
Begrenzung arbeiten.
Ein der bestimmungsgemäßen Verwendung der Hubarbeitsbühnen nicht entsprechender
Einsatz ist verboten und kann zu einer Gefährdung von Leib und Leben führen.
Außerdem erlischt die Konformitätserklärung.
Durch die Verwendung von Zubehörteilen, die nicht vom Hersteller empfohlen oder
vertrieben werden, können Sie sich Verletzungsgefahren sowie der Gefahr von
Stromschlägen aussetzen. Außerdem erlischt die Konformitätserklärung.
Die Hubarbeitsbühnen dürfen nur zweckentsprechend verwendet werden, sonst
erlischt die Konformitätserklärung.
Sicherheitsbestimmungen siehe Seite 10 beachten!
4. Zweckentfremdete Einsätze
- Die Hubarbeitsbühnen dürfen nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt
werden.
Beispiele für zweckentfremdete Einsätze, die nicht zulässig sind:
- als Personenaufzug zum Erreichen höherer Stockwerke
- als höhenverstellbare Schalungs- oder Deckenabstützung
- als Aufzug mit festgelegten Haltepunkten
- als Gerüst zur Gebäudereinigung
HUBARBEITSBÜHNE Maurermat 1805S/2052S/3053S
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Originalbetriebsanleitung
Stand: August 2018