Gewährleistung und Wartung
Um Ihren gesetzlichen Gewährleistungsanspruch zu erhalten,
ist es erforderlich, dass die Rückspülung nach vorliegenden
Betriebsbedingungen erfolgt. Die DIN EN 13443-1 schreibt
vor: „Mindestens alle sechs Monate muss [...] rückgespült
[...] werden." Wir empfehlen jedoch, alle 2 Monate eine
Rückspülung vorzunehmen! Weiterhin ist eine jährliche Über-
prüfung des eingestellten Ausgangsdrucks am Druckmess-
gerät (Sichtkontrolle) bei Nulldurchfluss und Spitzendurch-
fluss (große Entnahme) erforderlich. Um den Verfahrenserfolg
> 200 mm
Abb. 1
Abb. 3
auch nach der Inbetriebnahme auf viele Jahre zu erreichen, ist
eine regelmäßige Inspektion und routinemäßige Wartung der
Anlage unerlässlich. Im Haustechnikbereich ist dies durch die
DIN EN 806-5 geregelt. Ein Wartungsvertrag sichert am
besten eine gute Betriebsfunktion auch über die Gewährleis-
tungszeit hinaus. Es ist anzustreben, dass die regelmäßigen
Wartungsarbeiten und die Versorgung mit Verbrauchsmaterial
bzw. Verschleißmaterial usw. durch das Fachhandwerk oder
den Werkskundendienst erfolgen.
Abb. 2
> 20 mm
Abb. 4
min. 10 l
> 20 mm
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