wartung und reparaturen
Die Wartung und die Instandsetzung von modernen Heckenscheren sowie sicherheitsrelevanten Baugruppen erfordern eine quali-
fizierte Fachausbildung und eine mit Spezialwerkzeugen und Testgeräten ausgestattete Werkstatt.
Alle nicht in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Arbeiten müssen von einer DOLMAR-Fachwerkstatt ausgeführt werden.
Der Fachmann verfügt über die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung, Ihnen die jeweils kostengünstigste Lösung
zugänglich zu machen und hilft Ihnen mit Rat und Tat weiter.
Bei Reparaturversuchen durch dritte bzw. nicht autorisierte Personen erlischt der Garantieanspruch.
Ersatzteile
Der zuverlässige Dauerbetrieb und die Sicherheit Ihres Gerätes hängt auch von der Qualität der verwendeten Ersatzteile ab.
Nur Original DOLMAR-Ersatzteile verwenden, gekennzeichnet durch:
Nur die Originalteile stammen aus der Produktion des Gerätes und garantieren daher höchstmögliche Qualität in Material, Maßhaltigkeit,
Funktion und Sicherheit.
Original Ersatz- und Zubehörteile erhalten Sie bei Ihrem Fachhändler. Er verfügt auch über die notwendigen Ersatzteillisten um
die benötigten Ersatzteilnummern zu ermitteln, und wird laufend über Detailverbesserungen und Neuerungen im Ersatzteilangebot
informiert. Den nächsten Fachhändler finden Sie unter www.dolmar.de
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Verwendung von nicht Original DOLMAR Teilen eine Garantieleistung durch DOLMAR nicht
möglich ist.
Garantie
DOLMAR garantiert eine einwandfreie Qualität und übernimmt, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung, im Falle von Material-
oder Herstellungsfehlern Garantie. Die Garantiezeit beträgt bei ausschließlich privater Nutzung 4 Monate und bei gewerblich /
beruflichem Gebrauch oder bei Einsatz im Vermietgeschäft 12 Monate.
Jegliche Garantiearbeiten werden durch einen DOLMAR-Fachhändler bzw. einer DOLMAR Service-Werkstatt ausgeführt. Hierbei
behalten wir uns das Recht auf eine zweimalige Nachbesserung, bei gleichem Fehler, vor. Schlägt eine Nachbesserung fehl oder ist
diese unmöglich, kann das Gerät gegen ein gleichwertiges Gerät getauscht werden. Ist auch der Austausch erfolglos oder unmöglich
besteht die Möglichkeit der Wandlung.
Normaler Verschleiß, natürliche A lterung, unsachgemäße Nutzung sowie Reinigungs,- Pflege- und Einstellarbeiten unterliegen generell
nicht der Garantie. Der Garantieanspruch muß durch einen maschinell erstellten Original-Kaufbeleg nachgewiesen werden. Fragen
Sie im Zweifelsfall Ihren Verkäufer. Er ist als Verkäufer des Produktes für die Gewährleistung verantwortlich.
Betriebs- und Nutzungsbedingt unterliegen einige Bauteile, auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, einem normalen Verschleiß
und müssen gegebenenfalls rechtzeitig ersetzt werden.
Dazu gehören bei einer Heckenschere:
Messerbalken (Schneidvorrichtung), Exzenter, Getriebe, Ein-/ Ausschalter, Kohlebürsten.
nur für EU-Länder: Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß Europäischer Richtlinie 00/96/EG über Elek-
tro- und Elektronik- Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und
einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
8