21. Aufbewahrung von verpackten (unverkauften) Geräten
Die Schutzverpackung zur Aufbewahrung sollte so beschaffen sein,
dass eine mechanische Beschädigung an dem verpackten Gerät keine
Leckage des Kältemittelkreislaufs zur Folge hat.
Die maximale Anzahl von Geräten oder Anlagenteilen, die zusammen
aufbewahrt werden, wird von den örtlichen Bestimmungen festgelegt.
BAHAG AG
Gutenbergstr. 21
68167 Mannheim
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