Einstiegöffnungen
Oberirdische Brennstofflager müssen über eine Tür oder Luke
versehen sein. Innenseitig muss die
(nach
außen
öffnend)
Einstiegöffnung mit einer Beplankung versehen sein, die von
außen abnehmbar ist, damit der Brennstoff bei irrtümlicher
Öffnung des Lagerraums nicht herausrieseln kann. Auf Grund der
Verletzungsgefahr
während
des
Betriebes
sind
Einstiegsöffnungen verschließbar auszuführen und während des
Betriebes verschlossen zu halten. Auf der Einstiegsöffnung ist ein
Hinweisschild mit der Aufschrift „Betreten während des Betriebes
verboten" anzubringen.
Elektrische Installationen
Bei FLEX-Lagersystemen sind Elektroinstallationen im Brenn-
stofflager sind nicht zulässig.
Bei BOX-Lagersystemen sind Elektroinstallationen im Auf-
stellungsraum zulässig. Lichtlampen dürfen jedoch nicht im
Nahbereich des Gewebetanks montiert werden.
Befüllkupplungen müssen geerdet werden.
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