Wartungsanleitung für ein- und zweiflügelige
9.
Schüco- Brandschutztüren nach DIN 4102
aus der Serie „Schüco Firestop T90"
Brandschutztüren sind selbstschließende, sicherheitstechnische Anlagen,
deren Funktionsfähigkeit immer gewährleistet sein muss.
Der Bauherr / Betreiber ist für die Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren verantwortlich.
Darum empfehlen wir, daß ein entsprechender Wartungsvertrag zwischen dem
Bauherrn / Betreiber und einem autorisierten Fachbetrieb abgeschlossen wird.
Für Feststellanlagen wird ein Wartungsvertrag vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Wartungsarbeiten sollten nach 50 000 Betätigungen oder einmal pro Jahr bzw. bei Störungen durchgeführt werden.
Der Ersatz mangelhafter Teile (Profil, Beschlag, Zubehör, Glas) darf nur von einem autorisierten Fachbetrieb
durchgeführt werden.
Bei der Durchführung der Wartungsarbeiten müssen die Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung (bei
Rauchschutztüren des Prüfberichtes / Zeugnisses) beachtet werden.
1. Reinigung der Elemente, vor allem die beweglichen Teile und Funktionszonen.
2. Überprüfen aller Funktionen
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Selbsttätiges Schließen (Schließfolgeregelung, Schließkraft)
Antipanikfunktion
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Feststellanlagen (siehe Richtlinie vom DIBt)
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Schwellendichtung oder absenkbare Dichtung (Auslösung, Verpressung der Dichtung)
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Gängigkeit der Beschlagteile. (Schlösser, Elektrotüröffner, Türbänder, Türdrücker), Fetten der beweglichen
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Teile (außer Türbänder).
Spalt zwischen Flügel und Blendrahmen (eventl. Türbänder nachstellen)
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Sicherungsbolzen im Bandbereich (fester Sitz).
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3. Überprüfen der Dichtungen zwischen
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Flügelrahmen und Blendrahmen
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Glas und Flügelrahmen
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Blendrahmen und Baukörper
Ggf. Nachbessern oder Auswechseln der Dichtstoffe bzw. Dichtprofile.
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Ggf. beschädigte Dichtbänder mit PVC (im Brandfall aufschäumende Baustoffe) austauschen.
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4. Überprüfen des Glases durch Sichtkontrolle auf Einläufe und Sprünge.
Art.-Nr. 98917 / 07.2022
Einbau- und Wartungsanleitung Schüco Firestop T90
Schüco
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