T90-1-FSA „Firestop T90" und T90-1-RS-FSA „Firestop T90"
T90-2-FSA „Firestop T90" und T90-2-RS-FSA „Firestop T90"
Feuerschutzabschlüsse mit transparenten Füllungen
Für öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser, Hotels, Verwaltungen, Betriebe etc. verlangen die Landesbau-
ordnungen, daß in Flure, Treppenhäuser usw. Feuerschutzabschlüsse eingesetzt werden.
Diese müssen nach DIN 4102 geprüft und vom DIBt bauaufsichtlich zugelassen werden.
Die Feuerschutzabschlüsse sind gemäß der Bauordnung der Länder überwachungspflichtige Bauteile und
dürfen nur von autorisierten Betrieben hergestellt werden. Die bauaufsichtlich zugelassenen Bauteile sind
an dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zu erkennen.
Der Einbau kann in Mauerwerk, Betonwände, Leichtbauwände, Porenbetonwände, an Stahlstützen / Stahl-
stürzen oder in eine entsprechende F90-Verglasung erfolgen.
Die Fertigung und die Montage müssen jedoch in allen Einzelheiten den Anforderungen der Zulassung
entsprechen.
Werden Feuerschutzabschlüsse gefordert, die von den Anforderungen der Zulassung abweichen, ist eine
Zustimmung zur Verwendung der Abschlüsse im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauauf-
sichtsbehörde erforderlich.
Außerdem ist es wichtig, schon in der frühen Planungsphase die Einbausituation der Feuerschutzab-
schlüsse zu klären, damit der Architekt und die beteiligten Fachfirmen die notwendigen Randbedingungen
abstimmen können.
Darüberhinaus muß rechtzeitig die Klassifizierung der einzusetzenden Feuerschutzabschlüsse mit der Bau-
aufsichtsbehörde abgestimmt werden.
Für alle Seiten gilt: Maße im mm
Anlage 00 zu den oben aufgeführten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.
10.2008/FK3-1.2
Planungs-, Einbau-, und Wartungsanleitung für
Zulassungs-Nr. Z-6.20-1853,
Einbauanleitung Firestop T90
Firestop T90
Wichtige Hinweise
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