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Schüco
Einbau- und Wartungsanleitung Schüco ADS 80 FR 60
Wartungsanleitung für ein- und zweiflügelige
9.
Schüco- Brandschutztüren nach DIN 4102
aus der Serie „Schüco ADS 80 FR 60"
Brandschutztüren sind selbstschließende, sicherheitstechnische Anlagen,
deren Funktionsfähigkeit immer gewährleistet sein muss.
Der Bauherr / Betreiber ist für die Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren verantwortlich.
Darum empfehlen wir, dass ein entsprechender Wartungsvertrag zwischen dem
Bauherrn / Betreiber und einem autorisierten Fachbetrieb abgeschlossen wird.
Für Feststellanlagen wird ein Wartungsvertrag vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Wartungsarbeiten sollten nach 50 000 Betätigungen oder einmal pro Jahr bzw. bei Störungen durchgeführt werden.
Der Ersatz mangelhafter Teile (Profil, Beschlag, Zubehör, Glas) darf nur von einem autorisierten Fachbetrieb
durchgeführt werden.
Bei der Durchführung der Wartungsarbeiten müssen die Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung
(bei Rauchschutztüren des Prüfberichtes / Zeugnisses) beachtet werden.
1. Reinigung der Elemente, vor allem die beweglichen Teile und Funktionszonen.
2. Überprüfen aller Funktionen
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Brandschutztüren sind selbstschließende, sicherheitstechnische Anlagen,
deren Funktionsfähigkeit immer gewährleistet sein muss.
selbsttätiges Schließen (Schließfolgeregelung, Schließkraft)
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Antipanikfunktion
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Feststellanlagen (siehe Richtlinie vom DIBt)
Schwellendichtung oder absenkbare Dichtung (Auslösung, Verpressung der Dichtung)
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Gängigkeit der Beschlagteile. (Schlösser, Elektrotüröffner, Türbänder, Türdrücker), Fetten der beweglichen
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Teile (außer Türbänder).
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Spalt zwischen Flügel und Blendrahmen (eventl. Türbänder nachstellen)
Sicherungsbolzen im Bandbereich (fester Sitz).
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3. Überprüfen der Dichtungen zwischen
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Flügelrahmen und Blendrahmen
Glas und Flügelrahmen
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Blendrahmen und Baukörper
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Ggf. Nachbessern oder Auswechseln der Dichtstoffe bzw. Dichtprofile.
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Ggf. beschädigte Dichtbänder mit PVC (im Brandfall aufschäumende Baustoffe) austauschen.
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4. Überprüfen des Glases durch Sichtkontrolle auf Einläufe und Sprünge.
Art.-Nr. 98913 / 07.2022