Für die Lieferung von Ersatzteilen müssen Modell und Fabriknummer stets angegeben
werden.
1.8
Garantie
Die Maschine ist von der Garantie abgedeckt mit Datum der Lieferung an den/die
Kunde/-in: per Garantiebedingungen siehe die zusammen mit der Maschine gelieferten
Garantiedokumente. Die Herstellerfirma behält sich vor, die während der Garantiezeit
als defekt anerkannte Teile zu reparieren oder auszuwechseln. Die Garantie verfällt,
wenn die in diesem Handbuch enthaltenen Vorschriften und Bedienungsanleitungen
nicht beachtet wurden. Die unter Garantie fallenden Arbeiten werden während der
normalen Arbeitszeit in den Vertragswerkstätten oder am Sitz des Herstellers
vorgenommen. Falls die Arbeiten am Sitz des Kunden stattfinden, werden die
Außendienstkosten
Transportkosten für Arbeiten am Sitz der Herstellerfirma gehen zulasten des Kunden.
Mit der Auswechslung des für defekt gehaltenen Teils wird die Herstellerfirma von allen
Kosten entbunden, die dem Vertragshändler und dem Kunden entstanden sowie von
jeglichem mutmaßlichen derzeitigen oder zukünftigen Schaden, Verdienstausfall,
Vertragsstrafe usw.. Von der Garantie ausgeschlossen sind der Ersatz und/oder die
Reparatur von Teilen, die während des normalen Betriebs der Maschine verschleißen
oder schadhaft werden.
1.9
Haftung
Der Hersteller übernimmt keine Haftung und Verpflichtung für Ereignisse, die verursacht
werden, durch:
mangelnde Beachtung der vom Hersteller erlassenen Anweisungen für den Betrieb
und die Wartung der Maschine,
nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine,
Nichtbeachtung
Straßenverkehrsordnung,
falsche Bedienungen während des Betriebs und der Wartung der Maschine,
mangelnde Wartung,
Benutzung von nicht original, oder nicht Modellspezifischen Ersatzteilen,
Änderungen an der Maschine ohne vorherige Erlaubnis des Herstellers,
außergewöhnliche Umweltereignisse oder Vorfälle, die dem normalen und korrekten
Zweck der Maschine fremd sind.
Falls der/die Benutzer/-in die Störung auf einen Defekt der Maschine zurückführen
sollte, muss in jedem Fall nachgewiesen werden können, dass der Schaden die
hauptsächliche und direkte Folge war.
1.10
Begriffe und Definitionen
Fahrbare Hebebühne, abgekürzt FHAB – Maschine, mit der Personen zur Ausführung
von Arbeiten im Inneren des Arbeitskorbs nach oben gehoben werden.
Arbeitsbühne Bühne mit Korbgeländer und Schalttafel, auf der sich die Personen
aufhalten, die zur Ausführung von Arbeiten befugt sind
Bediener zur Benutzung der Hebebühne unterwiesene und geschulte Person.
Wartungstechniker Fachtechniker/-in, der/die zur Ausführung der in diesem Handbuch
beschriebenen Wartungsarbeiten eine geeignete Ausbildung erhielt.
7
Bedienungs- und
Wartungsanleitung
des
technischen
der
gesetzlichen
Code Nr. UM0222_01_DE
Personals
in
Rechnung
Sicherheitsvorschriften
TRACCESS
170
gestellt.
und
Die
der