Abbauarbeiten, die im hochgefahrenen Arbeitskorb vorgenommen werden, muss
das Gewicht der Teile kontrolliert werden, um die Nutzlast nicht zu überschreiten.
Die Benutzung der Maschine bei Windgeschwindigkeit von über 12,5 m/s (45 km/h)
oder Windböen ist verboten.
unzulässig. Die Vergrößerung der dem Wind ausgesetzten Oberfläche vermindert
die Standsicherheit der Maschine.
Es ist verboten, die Maschine bei ungünstigen Witterungsbedingungen wie Gewitter,
Schnee oder Nebel, zu betreiben.
oder Druckkraft ausgeübt werden. Die maximal zulässige Handkraft beträgt 40 daN.
Komponenten zu verändern, auszuwechseln oder außer Betrieb zu setzen, welche
die Sicherheit und Standfestigkeit der Maschine beeinflussen können, ist verboten.
Halterungen für Werkzeuge oder anderer Materialien an der Arbeitsbühne, auf deren
Boden oder am Handlauf, erhöht das Gewicht, die Hindernissen ausgesetzte
Oberfläche sowie die Belastung.
Diese könnten sich an festsitzenden Gegenständen außerhalb des Arbeitskorbes
verfangen oder sich verwickeln.
Es ist verboten, Komponenten jeder Art zu entfernen oder zu ersetzen, die das
Gesamtgewicht oder die Standfestigkeit der Maschinenbasis vermindern würden, z.
B. Ballast, Batterien usw.
Es ist verboten, hervortretende Lasten an allen Maschinenteilen zu positionieren
oder zu befestigen. Es ist verboten, am Äußeren des Arbeitskorbes Lasten
anzubringen und die Maschine zum Heben von schwebenden Lasten zu benutzen;
die Verwendung als Kran ist unzulässig.
Es ist verboten, die Maschine zum Heben von Lasten im Arbeitskorb und als
Lastenaufzug zu benutzen.
Maschine als Aufzug zu benutzen ist verboten.
Es ist verboten, die Steuerungen im Arbeitskorb dazu zu benutzen, um den
blockierten, gesperrten oder von einer anliegenden Struktur in seinen normalen
Bewegungen behinderten Arbeitskorb wieder frei zu bekommen. In diesem Fall
muss Fachpersonal konsultiert werden.
3.7
Sturzgefahr
Es besteht die Pflicht, geeignete Schutzausrüstungen gegen Absturz zu tragen, die
den geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen müssen. Das Sicherungsseil
muss an der sich im Arbeitskorb angebrachten Verankerungsvorrichtung befestigt
werden.
Personal, das Höhenarbeiten außerhalb des Arbeitskorbes vornimmt, darf nicht an
der im Arbeitskorb angebrachten Verankerungsvorrichtung für das Sicherungsseil
befestigt werden.
Es ist verboten, auf das Geländer zu steigen und sich darauf zu setzen. .
ist verboten.
23
Bedienungs- und
Wartungsanleitung
n oder umzugestalten ist verboten. Das Anbringen von
n, an der Arbeitsbühne Drähte, Kabel oder Ähnliches anzubringen.
Code Nr. UM0222_01_DE
TRACCESS
ne auf die andere zu befördern sowie die
170
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