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Metz Panama-SF 63TA42-MT Stereo Bedienungsanleitung Seite 54

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Gemäß §8 Abs. 2 der Röntgenverordnung (RöV) wird die Bauart des nachstehend beschriebener Störstrahlers zugelassen:
Gegenstand:
Zulassungsschein:
Firmenbezeichnung:
Bildröhre:
Betriebsbedingungen:
Hochspannung:
Strahlstrom:
PTB-Prüfungsschein:
Zulassungsinhaber:
Die Zulassung ist
befristet bis zum
*) Die durch Punkte ersetzten Ziffern und Buchstaben bezeichnen Zusätze, die den Strahlenschutz nicht betreffen.
1. Die Zulassung ist befristet bis – siehe Tabelle (§8 Abs. 3 Satz 1 RöV).
Die in diesem Zulassungsschein genannten Geräte, die vor Ablauf der Frist in Verkehr gebracht worden sind, dürfen nach Maßgabe
des §8 Abs. 3 RöV auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin betrieben werden.
2. Wesentliche Merkmale für den Strahlenschutz sind:
- die Bauart der Bildröhre und
- die der Hochspannungserzeugung und -stabilisierung dienenden Baugruppen des Chassis.
3. Auflagen: Die Geräte müssen vom Zulassungsinhaber einer Stückprüfung daraufhin unterzogen worden sein, ob sie bezüglich der
für den Strahlenschutz wesentlichen Merkmale der Bauartzulassung entsprechen.
4. Sonstige Angaben: Die Geräte tragen auf der Rückwand das Kennzeichen
und einen Hinweis mit mindestens folgendem Inhalt:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung
i. A.
Dipl.-Ing. Reil
Ministerialrat
Bestätigung:
Es wird bestätigt, daß die unter 3. Auflagen geforderte Prüfung durchgeführt wird und daß dieses Gerät den für den Strahlenschutz
wesentlichen Merkmalen der Bauartzulassung entspricht.
Wichtiger Hinweis für den Benutzer des Gerätes:
Unsachgemäße Eingriffe, insbesondere Verändern der Hochspannung oder Einbau eines anderen Bildröhrentyps, können dazu
führen, daß Röntgenstrahlung in erheblicher Stärke auftritt. So veränderte Geräte entsprechen nicht mehr dieser Zulassung
und dürfen nicht betrieben werden.
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a a
Chassis mit Bildröhre für Farbmonitore
599/94/Rö
- . -
695 G1 02 . . *)
Philips
A59 ESF 002X11
max. 33,0 kV
1,6 mA
Nr. 6.22 - F 1267
Metz Werke GmbH & Co. KG, Ritterstraße 5, 90763 Fürth
14.12.2004
By 599/94/Rö
„Die in diesem Gerät entstehende Röntgenstrahlung ist ausreichend
abgeschirmt. Beschleunigungsspannung maximal 33,0 kV"
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600/94/Rö
- . -
695 G1 04 . . *)
Philips
A68 ESF 002X11
max. 33,0 kV
1,6 mA
Nr. 6.22 - F 1266
14.12.2004
By 600/94/Rö
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By 604/95/Rö
604/95/Rö
- . -
695 G1 06 . . *)
Philips
A68 ESF 002X11
max. 33,0 kV
1,6 mA
Nr. 6.22 - F 1278
12.01.2005

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