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Bestimmungsgemäße Verwendung; Vorhersehbare Fehlanwendung; Restrisiken - Holzkraft HBS 351 Betriebsanleitung

Holzbandsäge
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Bestimmungsgemäße Verwendung
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Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Die Holzbandsäge ist für das Sägen von kantigen Holz-
und Holzersatzstoffen, sowie diesen ähnlich zu bearbei-
tenden harten Kunststoffen konzipiert. Rundmaterialien
dürfen nur mit einer geeigneten Haltevorrichtung ge-
schnitten werden. Mit Hilfe des schwenkbarem Arbeitsti-
sches und des Gehrungsanschlages können Gehrungs-
schnitte bis zu 45° Grad vorgenommen werden.
Die Maschine ist universell einsetzbar für Schulen, Hand-
werksbetriebe, Werkstätten und für den Heimwerker.
Bestimmte Holzarten und Holzprodukte produzieren bei
ihrer Verarbeitung gesundheitsschädliche Staubemissio-
nen. Benutzen Sie deshalb Ihre Maschine nur in einem
gut gelüfteten Raum und verwenden Sie immer ein Ab-
sauggerät. Tragen Sie außerdem immer eine Staub-
schutzmaske.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung aller Angaben in dieser Anleitung. Jede über
die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende
oder andersartige Benutzung gilt als Fehlgebrauch.
WARNUNG!
Gefahr bei Fehlgebrauch!
Fehlgebrauch der Holzbandsäge kann zu gefährli-
chen Situationen führen.
Bei konstruktiven und technischen Änderungen an der
Holzbandsäge übernimmt die Firma Stürmer Maschinen
GmbH keine Haftung.
Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden aufgrund nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung sind ausgeschlos-
sen.
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3.1 Vorhersehbare Fehlanwendung

Mit der Holzbandsäge sind bei Einhaltung der bestim-
mungsgemäßen Verwendung keine vernünftigerweise
vorhersehbaren Fehlanwendungen möglich, die zu ge-
fährlichen Situationen mit Personenschäden führen
könnten.
- Bearbeiten von zu großen oder schweren bzw. von
nicht oder zu wenig fixierten Materialien.
- Wartungsarbeiten an einer ungesicherten Ma-
schine.
- Ablage von Gegenständen auf der Arbeitsfläche.
- Bearbeiten von Unzulässigen Materialien wie z.B
Metalle ist verboten.
- Einbau von Ersatzteilen und Verwendung von Zu-
behör und Betriebsmitteln, die nicht vom Hersteller
genehmigt sind.
- Betreiben der Maschine ohne die vorgesehenen
Schutzeinrichtungen.
- Überbrücken oder Verändern der Schutzeinrich-
tungen.

3.2 Restrisiken

Auch bei Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen ver-
bleiben beim Betrieb der Holzbandsäge in der Folge be-
schriebene Restrisiken.
Alle Personen, die mit der Holzbandsäge arbeiten, müs-
sen diese Restrisiken kennen und die Anweisungen be-
folgen, die verhindern, dass diese Restrisiken zu Unfäl-
len oder Schäden führen:
- Während des Betriebs besteht Quetschgefahr für
die oberen und unteren Gliedmaßen.
- Während Einricht- und Rüstarbeiten kann es not-
wendig sein, bauseitige Schutzeinrichtungen zu
demontieren. Dadurch entstehen verschiedene
Restrisiken und Gefahrenpotentiale, die sich jeder
Bediener bewusst machen muss.
HBS-Serie | Version 3.09

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