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Druckgerätezulassung; Prozessdichtung Nach Ansi/Isa 12.27.01; China-Rohs-Symbol; Rohs - Pepperl+Fuchs LVL-M4 Technische Information

Vibrationsgrenzschalter
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Vibrationsgrenzschalter LVL-M4
Zertifikate und Zulassungen
13.8
Druckgerätezulassung
Druckgeräte mit zulässigem Druck ≤ 200 bar (2900 psi)
Druckgeräte mit Flansch und Einschraubstück, die kein druckbeaufschlagtes Gehäuse
aufweisen, fallen, unabhängig von der Höhe des maximal zulässigen Drucks,
nicht unter die Druckgeräterichtlinie.
Begründung:
Die Definition für druckhaltende Ausrüstungsteile lautet nach Artikel 2, Absatz 5 der Richtlinie
2014/68/EU: Druckhaltende Ausrüstungsteile sind Einrichtungen mit Betriebsfunktion,
die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen.
Weist ein Druckgerät kein druckbeaufschlagtes Gehäuse auf (kein eigener identifizierbarer
Druckraum), so liegt kein druckhaltendes Ausrüstungsteil im Sinne der Richtlinie vor.
13.9

Prozessdichtung nach ANSI/ISA 12.27.01

Nordamerikanische Praxis für die Installation von Prozessdichtungen. Geräte von
Pepperl+Fuchs werden nach ANSI/ISA 12.27.01 entweder als Single Seal- oder Dual Seal-
Geräte mit Warnmeldung konstruiert. Dies ermöglicht es dem Anwender, auf die Installation
und die Kosten einer extenen sekundären Prozessdichtung im Schutzrohr zu verzichten,
welche in ANSI/ NFPA 70 (NEC) und CSA 22.1 (CEC) gefordert ist. Diese Geräte entsprechen
der nordamerikanischen Installationspraxis und ermöglichen eine sehr sichere und
kostengünstige Installation bei Überdruckanwendungen mit gefährlichen Prozessmedien.
Weitere Informationen finden sich in den Betriebsanleitungen (SI) zum jeweiligen Gerät .
Hinweis
Aluminium-, Edelstahl- und Kunststoffgehäuse sind zugelassen als Single Seal-Geräte.
13.10

China-RoHS-Symbol

China RoHS 1, Gesetz SJ/T 11363-2006: Das Messsystem entspricht den
Stoffbeschränkungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe (RoHS).
13.11

RoHS

Das Messsystem entspricht den Stoffbeschränkungen der Richtlinie zur Beschränkung
der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe 2011/65/EU (RoHS 2).
13.12

Weitere Zertifizierungen

EAC-Konformität
Das Messsystem erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der anwendbaren EAC-Richtlinien.
Diese sind zusammen mit den angewandten Normen in der entsprechenden
EAC-Konformitätserklärung aufgeführt.
Der Hersteller bestätigt die erfolgreiche Prüfung des Geräts mit der Anbringung
des EAC-Zeichens.
13.13

ASME B 31.3

Ausführung und Werkstoffe gemäß ASME B31.3. Die Schweißnähte sind voll
durchgeschweißt und entsprechen der ASME Boiler and Pressure Vessel Code Abschnitt IX
und EN ISO 15614-1.
62

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