Entsorgung
Gerät entsorgen
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf
Rädern zeigt an, dass dieses Produkt der Richtlinie 2012/19/EU
unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses Produkt am Ende seiner
Nutzungszeit nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgen dürfen,
sondern in speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder
Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die
Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Batterien entsorgen
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Jeder
Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien bei einer Sammelstelle
seiner Gemeinde / seines Stadtteils oder im Handel abzugeben. Sie
können giftige Schwermetalle enthalten und unterliegen der Sondermüll-
behandlung. Die chemischen Symbole der Schwermetalle sind wie folgt:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Geben Sie Batterien nur im entladenen Zustand zurück.
Verpackung entsorgen
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträglichen und entsor-
gungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recyclebar.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien gemäß den
örtlich geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungs-
materialien und trennen Sie diese gegebenenfalls gesondert. Die
Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
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DE │ AT │ CH
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SVT 4.5 A1