Die Hinweise in dieser Gebrauchsanleitung beziehen sich auf die pflegebedürftige Person, die umgelagert und bewegt wird sowie auf den Anwender, der den Transfer / die Umlagerung vornimmt. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie zusätzliche Informationen oder Hilfe bei der Anwendung des Petermann Produktes benötigen.
Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen. Defekte Produkte dürfen nicht mehr verwendet werden. ➢ Unfallgefahr! Achten Sie bei der Benutzung der Aufrichthilfe Quick immer darauf, dass das Bett, die ➢ Liege oder jeglicher beweglicher Untersatz stabil stehen, d. h. daran befindliche Bremsen arretiert sind.
3 Produktanwendung Indikation und Wiedereinsatz Die Indikationen können aufgrund der großen Einsatzmöglichkeiten an keinem bestimmten Krankheitsbild festgemacht werden, da die Aufrichthilfe Quick für alle Anwendungen an Menschen mit Unterstützungsbedarf bei Transfers geeignet sind. Das Produkt ist für den Wiedereinsatz geeignet.
Illustration der Anwendung Anwendung Mit der Aufrichthilfe Quick werden Pflegebedürftige im Bett bewegt oder vom Bett in den Rollstuhl umgesetzt. Die Aufrichthilfe Quick ist ein universelles Hilfsmittel mit vielen Anwendungsmöglichkeiten. Die Kombination mit dem Rutschbrett bewährt sich beim Umsetzen des Pflegebedürftigen z.B. in den Rollstuhl Die Aufrichthilfe Quick stellt eine Unterstützung am Rücken des Pflegebedürftigen dar.
Regulation 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 05.04.2017 für Medizinprodukte, auch als MDR bezeichnet. Die Petermann GmbH ist zertifiziert nach DIN EN ISO 13485 durch den TÜV Süd, Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsystem für den Geltungsbereich Design und Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Hilfsmitteln für immobile Menschen.
Kontrollverfahren geprüft, und stellen keine Leistungsminderung des jeweiligen Produktes dar. 7 Garantie Die Firma Petermann garantiert, dass das Produkt frei von Material- und Verarbeitungsmängeln ist. ➢ Die Garantieleistung bezieht sich auf einen Zeitraum von 3 Jahren. Diese erstreckt sich nicht auf Mängel, ➢...