Betrieb | Bedienung des Krans
Hauptventilblock des Hakenlifts ein Software-Update. Möglicherweise ist auch zusätzliche
JOAB-Hardware notwendig. Informationen zu einer Nachrüstung erhalten Sie vom JOAB-Kun-
dendienst. Mit den Mitarbeitern können Sie die verfügbaren Optionen besprechen.
Aktivierung eines externen Pflugs
Die Hydraulikversorgung des externen Pflugs muss aktiviert werden, bevor der Pflug in Betrieb
genommen werden kann. Dazu befolgen Sie die Anweisungen unten:
1. Prüfen Sie, dass eine der Hauptseiten aktiviert ist.
2. Verwenden Sie die CBW-Steuerung und drücken Sie die linke oder rechte Pfeiltaste, um
die Schneepflugseite
HINWEIS: Wird die Schneepflugseite beim Drücken der Pfeiltasten nicht angezeigt, muss
sie erst aktiviert werden. Informationen zu dieser Einstellung finden Sie unter "Sei-
teneinstellungen", auf Seite 14.
3. Prüfen Sie, dass die Zapfwelle ausgeschaltet ist.
HINWEIS: Ist die Hydraulikversorgung eines externen Pflugs aktiviert, kann der Hakenlift nicht
bedient werden. Es stehen nur die Pflug- und Salzfunktionen zur Verfügung.
Informationen zur Inbetriebnahme und Bedienung des externen Pflugs entnehmen Sie bitten
dem entsprechenden Handbuch des externen Pflugs.
Bedienung des Krans
Die FFD-Funktion (Friction Free Drive) muss beim Laden eines Kranhubaufbaus mit
Spannstiften deaktiviert werden. Spannstifte werden verwendet, um den Aufbau am
Fahrzeug zu verankern. Ist FFD aktiv, kommt es zu Schäden. Um FFD zu deak-
tivieren, drücken Sie das Symbol
EcoDrive-Hakenlifte mit Spannstiften eignen sich für
Kranhubaufbauten, siehe Abbildung.
Alle Kranhubaufbauten, die mit EcoDrive verwendet
werden, müssen die folgende Norm erfüllen: SS
3021:2014.
Die Spannstifte rasten in entsprechende Spann-
stiftaufnahmen am Aufbau ein und sorgen für eine kor-
rekte Verankerung am Hakenlift. Die Anzahl der
benötigten Spannstifte hängt von der Hubleistung des
Krans ab.
Table 10 zeigt die Anzahl der erforderlichen Spannstifte für die entsprechende Hubkapazität
des Krans.
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aufzurufen.
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Handbuch EcoDrive 2.0: 1021970 Ausgabe 2 | 24.09.2022