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STG-BEIKIRCH KLDM AC Technische Information Und Bedienungsanleitung Seite 4

Lamellenantrieb
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Lamellenantrieb KLD M AC
Entsorgung: Verpackungen sind sachgerecht zu
entsorgen. Die elektrischen Geräte sind an Sammelstellen für
die Rücknahme von Elektro- und Elektronikschrott abzuge-
ben. Das ElektroG zur Entsorgung von elektrischen Geräten
findet hier keine Anwendung. Akkus und Batterien sind ge-
mäß § 18 Batteriegesetz (Batt G) an den Hersteller oder bei
einer entsprechenden Sammelstelle abzugeben. Elektrische
Geräte, Akkus und Batterien dürfen nicht dem Hausmüll
zugeführt werden.
Kompatibilität: Bei der Herstellung von Systemen, bestehend
aus verschiedenen Geräten unterschiedlicher Hersteller,
muss die Systemkompatibilität für den funktionssicheren
Betrieb durch den Errichter geprüft und bestätigt werden.
Geräteanpassungen zur Erlangung dieser Kompatibilität
müssen durch den Hersteller autorisiert werden.
Konformität: Hiermit wird bestätigt, dass das Gerät den an-
erkannten Regeln der Technik entspricht. Für das elektrische
Gerät kann eine EG-Konformitätserklärung beim Hersteller
angefordert werden. Hinweis: Sollte das Gerät (z. B. Antrieb)
Teil einer Maschine im Sinn der Maschinenrichtlinie 2006/42/
EG sein, so entlässt es den Inverkehrbringer / Errichter nicht,
die notwendigen Einbauerklärungen, Kennzeichnungen, Un-
terlagen und Bescheinigungen entsprechend dieser Richtlinie
beizubringen.
Gewährleistung: Die "Grünen Lieferbedingungen des ZVEI"
gelten als vereinbart.
Die Gewährleistungsfrist für Materiallieferung beträgt 12
Monate.
Für nicht vom Hersteller autorisierte Eingriffe in das Gerät
oder Gesamtsystem erfolgt keine Haftung, Garantie- und
Serviceleistung.
Haftung: Produktänderungen und Produkteinstellungen
können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.
Abbildungen unverbindlich. Trotz größtmöglicher Sorgfalt
keine Haftung für den Inhalt.
Elektrische Sicherheit
Leitungsverlegung und elektrischer Anschluss nur durch
Elektrofachkraft. Netzzuleitungen 230 / 400 V AC separat
bauseits absichern.
Bei der Installation sind entsprechende Gesetze, Vorschrif-
ten, Richtlinien und Normen zu beachten, wie z. B. die
Muster-Leitungs-Anlagenrichtlinie (MLAR / LAR / RbALei),
die VDE 0100 (Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 V),
VDE 0815 (Installationskabel und -leitungen), VDE 0833 (Ge-
fahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall).
Kabeltypen ggf. mit den örtlichen Abnahmebehörden,
Energieversorgungsunternehmen oder Brandschutzbehörden
festlegen. Leitungen für Kleinspannungen (z. B. 24 V DC)
sind getrennt von Niederspannungsleitungen (z. B. 230 V AC)
zu verlegen. Nur SELV Spannung verwenden.
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Flexible Leitungen müssen so verlegt sein, dass sie im Betrieb
weder abgeschert, verdreht noch abgeknickt werden können.
Energieversorgungen, Steuereinrichtungen und Verteiler-
dosen müssen für Wartungsarbeiten zugänglich sein. Die
Leitungsarten, -längen und -querschnitte gemäß den techni-
schen Angaben
ausführen.
Vor Arbeiten an der Anlage sind die Netzspannung
und die Notstromversorgung (z. B. Akkus) allpolig freizu-
schalten und gegen unbeabsichtigtes Widereinschalten zu
sichern. Niemals die Antriebe, Steuerungen, Bedienelemente
und Sensoren an Betriebsspannungen und Anschlüssen ent-
gegen den Vorgaben der Bedienungsanleitung betreiben. Es
besteht Lebensgefahr und kann zur Zerstörung der Kompo-
nenten führen!
Mechanische Sicherheit
Abstürzen / Herabschlagen von Fensterflügeln: Fensterflügel
sind so aufzuhängen bzw. führen, dass auch bei Ausfall eines
Aufhängungselements ein Abstürzen / Herabschlagen, bzw.
unkontrollierte Bewegungen konstruktiv vermieden werden,
z. B. durch doppelte Aufhängung, Sicherheitsschere, Fang-
vorrichtung. Bitte beachten: Um eine Blockade / Absturz des
Fensters zu vermeiden, muss die Sicherheitsschere / Fangvor-
richtung mit der bestimmungsgemäßen Öffnungsweite und
Mechanik des Fensters abgestimmt sein. Siehe auch Richtli-
nie für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (BGR 232) und
ZVEI Broschüre "RWA-Aktuell Nr. 3, kraftbetätigte Fenster".
Befestigung und Befestigungsmaterial: Benötigtes oder
mitgeliefertes Befestigungsmaterial ist mit dem Baukörper
und der entsprechenden Belastung abzustimmen und, wenn
nötig, zu ergänzen.
Quetsch- und Scherstellen:
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore: Die Gefahr-
bereiche der Quetsch- und Scherstellen, z. B. zwischen Fens-
terflügel und Rahmen oder Lichtkuppeln und Aufsetzkranz,
müssen durch geeignete Maßnahmen gegen Einklemmen
gesichert sein, um einer Verletzung vorzubeugen. Siehe auch
Richtlinie für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (BGR
232) und ZVEI Broschüre "RWA-aktuell Nr. 3, kraftbetätigte
Fenster".
Unfallverhütungsvorschriften und berufsgenossenschaftliche
Regeln: Bei Arbeiten an, im oder auf einem Gebäude oder
Gebäudeteil sind die Vorgaben und Hinweise der jeweiligen
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und berufsgenossen-
schaftlichen Regeln (BGR) zu beachten.
Umgebungsbedingungen: Das Produkt darf weder gestoßen,
gestürzt, noch Schwingungen, Feuchtigkeit, aggressiven
Dämpfen oder schädlichen Umgebungen ausgesetzt werden,
außer es ist für eine oder mehrere dieser Umgebungsbedin-
gungen vom Hersteller freigegeben.
01/13424999404

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