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Wartung Und Reparatur - KaVo MASTERmatic LUX M25 L Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung MASTERmatic LUX M25 L - 1.009.3630, MASTERmatic LUX M05 L - 1.009.3640
2 Sicherheit | 2.6 Wartung und Reparatur
4 Sicherstellen, dass der Anwender die Gebrauchsanweisung gelesen und ver-
standen hat.
4 Sicherstellen, dass der Anwender die nationalen und regionalen Bestimmun-
gen gelesen und verstanden hat.
4 Produkt nur einsetzen, wenn der Anwender über eine medizinische Fachaus-
bildung verfügt.

2.6 Wartung und Reparatur

Reparatur, Wartung und Sicherheitsprüfung dürfen nur durch geschultes Ser-
vicepersonal durchgeführt werden. Folgende Personen sind dazu befugt:
▪ Techniker der KaVo-Niederlassungen mit entsprechender Produktschulung
▪ Techniker der KaVo-Vertragshändler mit entsprechender Produktschulung
Bei allen Wartungsarbeiten Folgendes beachten:
4 Wartungsdienste und Prüfungsaufgaben gemäß Medizinprodukte-Betreiber-
verordnung durchführen lassen.
4 Nach Wartungsarbeiten, Eingriffen und Reparaturen am Gerät und vor Wie-
derinbetriebnahme eine Sicherheitsprüfung des Gerätes durch Serviceperso-
nal durchführen lassen.
4 Nach Ablauf der Garantie Werkzeughaltesystem jährlich prüfen lassen.
4 Medizinprodukt hinsichtlich Reinigung, Wartung und Funktion nach einem
praxisinternen Wartungsintervall durch einen Fachbetrieb bewerten lassen.
Wartungsintervall in Abhängigkeit der Gebrauchshäufigkeit festlegen.
Durch die Verwendung von NICHT KaVo Original Ersatzteilen bei der Reparatur
können sich Teile, wie Deckel lösen und den Patienten, Anwender oder Dritte
verletzen. Aspiration, Verschlucken von Teilen bis zu Erstickungsgefahr sind
mögliche Folgen.
4 Nur der Spezifikation entsprechende Ersatzteile zur Reparatur verwenden,
KaVo Original Ersatzteile entsprechen der Spezifikation.
Hinweis
Wird eine Reparatur mit NICHT KaVo Original Ersatzeilen durchgeführt, kann
dies eine Produktmodifikation darstellen und somit zum Verlust der CE-Kon-
formität führen. Im Schadensfall ist der den Service ausführende Betrieb oder
der Betreiber selbst verantwortlich.
Die Einführung eines modifizierten Produktes in den Markt, bei denen der be-
gründete Verdacht besteht die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten
oder der Anwender zu gefährden, ist nach MPG §4, Abs.1 Nr. 1 verboten und
bedarf deshalb einer eigenen Konformitätsprüfung.
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Diese Anleitung auch für:

Mastermatic lux m05 l1.009.36301.009.3640

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