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THOR TEG 88 Bedienungsanleitung Seite 20

Einbau- kühlschrank
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behoben, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten
nach Lieferung an den ersten Endabnehmer angezeigt werden. Bei gewerblichem
Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung beträgt die Garantiefrist lediglich
12 Monate. Für gebrauchte Produkte gilt ebenfalls die Frist von 12 Monaten. Tritt der
Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung auf, wird vermutet, dass es sich um ei-
nen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
2. Für leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas, Kunststoff und Glühlampen, wird keine
Garantie übernommen. Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit,
die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind, be-
gründen keinen
Garantieanspruch. Ebenso wenig leisten wir Garantie bei Schäden aus chemischen
und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein ungewöhnlichen
Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Produkt
mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Schließlich leisten
wir auch keine Garantie, wenn die Mängel am Produkt auf Transportschäden, die
nicht von uns zu vertreten sind, auf nicht fachgerechte Installation und Montage,
auf Fehlgebrauch, auf mangelnde Pflege oder auf Nichtbeachtung der Bedienungs-
oder Montagehinweise zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch erlischt, wenn
Reparaturen oder Eingriffe in das Produkt von Personen vorgenommen
werden, die hierzu nicht von uns ermächtigt sind, oder wenn unsere Produkte mit Er-
satzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile
sind, und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unserer Wahl entweder man-
gelhafte Teile unentgeltlich instand setzen oder durch einwandfreie Teile
ersetzen. Instandsetzungen werden nach Möglichkeit am Aufstellungsort
vorgenommen. Zur Reparatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu
machen, dass eine uneingeschränkte Handhabung durch die Techniker möglich ist
und keine Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag etc. entstehen können.
In jedem Fall der Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist der Kaufbeleg vorzule-
gen und das Kaufund – soweit hiervon abweichend – das Lieferdatum
nachzuweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. In Fällen, in denen die Nachbesserung fehlschlägt oder von uns abgelehnt wird, lie-
fern wir innerhalb der obengenannten Garantiezeit auf Wunsch des Endabnehmers
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