Ventilsteuerschrank
Service
4 Service
Warnhinweise gemäß 4.3, sowie Sicherheitshinweise gemäß 4.4 sind zu beachten.
4.1 Wartung
Wöchentliche Überprüfungen:
Sichtkontrolle des tz-Ventilsteuerschranks auf Undichtigkeit und mechanische
•
Beschädigungen.
Die Funktionsüberprüfung der Magnetventile sowie der Druckanzeigen während einer
•
Bremsung bzw. durch eine Probebremsung.
Zur Aufrechterhaltung der Systemzuverlässigkeit muss der tz-Ventilsteuerschrank spätestens
nach 5 Jahren zur Generalüberholung zum Hersteller.
Bei nicht behebbaren Mängeln muss der tz-Ventilsteuerschrank ausgetauscht werden.
4.2 Reparatur und Revision
ACHTUNG!
Reparatur und Einstellarbeiten an dem tz-Ventilsteuerschrank, die über das Ausmaß der
Revisionstätigkeiten hinausgehen, dürfen nur im Herstellerwerk vorgenommen werden.
Eine fachmännische Instandsetzung bzw. Reparatur kann nur vom Hersteller gewährleistet
werden.
Fremde Eingriffe in die Anlage können unter Umständen die vorgegebenen Eigenschaften
verändern und zu erheblichen, von tz nicht mehr zu vertretenden Mängeln und Fehlfunktionen
führen.
4.3 Warnhinweise
ACHTUNG!
Nur saubere Hydraulikflüssigkeit als Betriebsmedium verwenden. Mindestdruck 55 bar –
Maximaldruck 100bar.
Auf Sauberkeit des Kompensationsöls achten. Verunreinigungen führen zur Zerstörung der
Dichtungen und zu Störungen der Bremsbelagverschleißkompensation.
Wechsel der Anschlüsse nur in unbefülltem, drucklosem Zustand.
Zum Eindichten der Anschlüsse kein Hanf oder ähnliches verwenden.
Nur neue Dichtungen verwenden.
Gelöste Schraubensicherungen unbedingt vor Inbetriebnahme wieder in Originalzustand
versetzen.
System nicht über dem maximalen Öffnungsdruck betreiben (max. Lüftdruck 100 bar).
MBA – tz-013999 Ventilsteuerschrank,hydraulisch ; Stand: 14.05.14 ; Index: 07 Seite: 16
Tüschen & Zimmermann